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21.04.2022

Prüfung der Sanktionsliste durch Zuger Steuerverwaltung ohne Treffer

21.04.2022
Medienmitteilung vom 21. April 2022

Die Zuger Steuerverwaltung hat ihre aktiven Prüfungshandlungen mit der EU-Sanktionsliste einstweilen abgeschlossen. Weder bei den natürlichen noch bei den juristischen Personen waren Treffer zu verzeichnen. Einzelne offene Fragen zur neuen Sanktionsliste vom 13. April 2022 werden derzeit noch analysiert.

Mit beträchtlichem Aufwand prüfte die Steuerverwaltung des Kantons Zug die von der Schweiz übernommene Liste der EU mit von Russland-Sanktionen betroffenen Personen, Unternehmen und Institutionen systematisch auf Übereinstimmungen mit Zuger Steuerpflichtigen. Sie ging damit über die Mindestanforderungen des SECO hinaus. Bei der ursprünglichen Sanktionsliste wurden bisher keine Treffer identifiziert, bei der neuesten Ergänzung vom 13. April 2022 laufen noch vereinzelte Abklärungen.

Überraschung ist keine
Aufgrund der medialen Berichterstattung zu einem Zeitpunkt, als die Umsetzungsbestimmungen für die Kantone unklar waren, geriet der Kanton Zug in den Fokus der Aufmerksamkeit, zumal hier verhältnismässig viele russische Unternehmen und Privatpersonen angesiedelt sind. Dass die spektakulären Treffer ausblieben, ist für Finanzdirektor Heinz Tännler effektiv keine Überraschung: «In den Medien und in der Politik wurden oft spontan konkrete Namen mit einem tatsächlichen oder vermeintlichen Bezug zum Kanton Zug herumgeboten. Ein Abgleich mit der Sanktionsliste zeigte jedoch jeweils sehr rasch, dass die genannten Personen und Unternehmen entweder nicht auf der Sanktionsliste verzeichnet oder nicht im Kanton Zug ansässig waren.» Eine gewisse Unschärfe bleibt, weil durch die Übersetzung vom kyrillischen Alphabet in das unsrige unterschiedliche Schreibweisen möglich sind. Deshalb prüft die Steuerverwaltung im Tagesgeschäft auffällige Einzelfälle weiterhin. Generell ist aber davon auszugehen, dass allfälligen Meldungen seitens von Steuerbehörden im Gesamtkontext der übrigen Meldungen nur untergeordnete Bedeutung zukämen. Im Falle von Bankkonten, Wertschriften und ähnlichem Finanzvermögen dürften in aller Regel schon die Banken und weiteren Finanzinstitute über bestens eingespielte Kanäle eine aktuelle Meldung ans SECO abgesetzt und die entsprechenden Vermögenswerte blockiert haben. Und im Fall von Liegenschaften dürften diese bereits von den Grundbuchämtern mit einer Sperre belegt worden sein. Der Informationsstand der Steuerbehörden ist zudem zumeist schon älteren Datums, weil die Steuererklärungen und Beilagen immer erst Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres eingereicht werden müssen und zum Meldungszeitpunkt oft schon veraltet sind. Allfälligen steuerlichen Meldungen kommt daher eher der Charakter eines subsidiären Auffangnetzes zu.

Vereinzelte Fragen zur neuen Liste sind in Klärung
Am 13. April 2022 wurde die Sanktionsliste ein weiteres Mal ergänzt. Die Zuger Steuerverwaltung steht im Kontakt mit dem SECO, um vereinzelte Folgefragen zu klären. Insbesondere ist die Handhabung von nicht auf der Liste aufgeführten rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften von sanktionierten Unternehmen zu konkretisieren.

Sachlich und fair bleiben
Für den Zuger Finanzdirektor ist klar: «Der Kanton Zug unterstützt vorbehaltlos sämtliche vom Bund angeordneten Sanktionen und die zur Umsetzung nötigen Massnahmen. Das war nie anders, auch wenn es insbesondere mir unterstellt wurde.» Gleichwohl nimmt er mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die bisherigen Prüfungen keine Treffer ergeben haben. Tännler appelliert denn auch an eine gewisse Gelassenheit und Fairness: «Wir müssen aufpassen, dass wir russische Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht pauschal vorverurteilen.»

Prüfung der Sanktionsliste durch Zuger Steuerverwaltung ohne Treffer
Typ Titel Bearbeitet
Prüfung der Sanktionsliste durch Zuger Steuerverwaltung ohne Treffer.pdf 21.04.2022

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