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13.11.2015

Rahmenbeschluss zum Entlastungsprogramm 2015-2018 geht an den Kantonsrat

13.11.2015
Medienmitteilung vom 13.11.2015

Der Regierungsrat hat den Rahmenbeschluss für das zweite Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018 verabschiedet. Insgesamt geht es um rund 42 Millionen Franken. Der Regierungsrat hält auch nach der Vernehmlassung an den vorgeschlagenen Massnahmen fest. Die meisten der
79 Eingaben betrafen die Bereiche Personal, Bildung und Soziales. In einigen Bereichen hat der Regierungsrat Detailanpassungen vorgenommen.
Er ist weiterhin von der Ausgewogenheit des Programms überzeugt. Nun geht das Paket in den Kantonsrat.

Der Zuger Regierungsrat hat am 17. März 2015 ein Entlastungsprogramm von 258 Massnahmen beschlossen, mit denen er die Laufende Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken entlasten will. Die Massnahmen in eigener Kompetenz hat der Regierungsrat über den Budgetprozess umgesetzt und die notwendigen Verordnungsänderungen als erstes Paket im August 2015 verabschiedet. Das zweite Paket enthält die Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrats und umfasst rund 42 Millionen Franken. Ein wichtiger Teil sind Personalmassnahmen. Sie betreffen beispielsweise die Lohnstufen und Beförderungssumme. Ebenso ist ein Leistungsabbau in Form von Beitragskürzungen, der Zusammenlegung von Polizeidienststellen oder bei den Klassengrössen vorgesehen. Teil des Pakets ist auch die Vereinbarung über den Beitrag der Gemeinden an das Entlastungsprogramm sowie diverse Mehreinnahmen durch Anpassungen des Steuergesetzes und von Gebühren.

Zahlreiche Eingaben
79 Stellungnahmen sind im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingegangen. Am meisten mobilisiert haben die Personalmassnahmen. Auch die Massnahmen im Sozialbereich und im Bildungsbereich haben wie erwartet Eingaben ausgelöst. «Der Regierungsrat hat alle Stellungnahmen vertieft geprüft und auch die öffentliche Debatte intensiv verfolgt» erklärt Finanzdirektor Peter Hegglin. «Viele Eingaben decken sich mit den Erwägungen, die wir bereits bei der Erarbeitung der Massnahmen gemacht haben». In einzelnen Fällen hat der Regierungsrat Detailanpassungen vorgenommen: Übergangsfristen verlängert, gesetzliche Regelungen präzisiert und in einem Fall die Vorlage etwas abgeschwächt. In einem weiteren Fall, bei der Staatsgarantie der Zuger Kantonalbank, wird er die Massnahme in einem bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren prüfen. Substanziell hält er an seinen Anträgen fest.

Ausgewogenheit bewahren
Der Regierungsrat ist weiterhin überzeugt, dass das Gesamtpaket ein ausgewogenes Entlastungsprogramm darstellt. Leistungsabbau, Mehreinnahmen, Effizienzsteigerungen und der Beitrag der Gemeinden halten sich in etwa die Waage. «Einzelne Streichungen oder Anpassungen würden nicht nur die Ausgewogenheit des Programms zu Fall bringen, sondern den bereits engen Handlungsspielraum in der Finanzplanung arg einschränken» betont Finanzdirektor Peter Hegglin an die Adresse des Kantonsrats. Sofern er es verabschiedet, können die Gesetzesanpassungen Anfang 2017 in Kraft treten.

Budget 2016 und Finanzplan 2017–2019
Wie dringlich es ist, das Entlastungsprogramm ohne Abstriche umzusetzen, hat sich im Rahmen des Budgetierungsprozesses gezeigt. Das Budget 2016 weist ein Defizit von 26 Millionen Franken aus. Die Gründe dafür sind das verhaltene Wachstum der Steuererträge und unerwartet hohe Aufwandsteigerungen aufgrund des NFA. Bis 2018 muss auch die Ressourcenausgleichsreserve von 340 Millionen aufgelöst werden. Der Regierungsrat wird deshalb die Finanzstrategie überarbeiten und mit dem Projekt «Finanzen 2019» den Finanzhaushalt langfristig ausgleichen.

Weitere Auskünfte
Peter Hegglin, Finanzdirektor Tel. 041 728 36 01

Weitere Unterlagen
Hier finden Sie die Kantonsratsvorlagen. Alle übrigen Dokumente zum Entlastungsprogramm finden Sie hier.

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