Rahmenbeschluss zum Entlastungsprogramm 2015-2018, Paket 2, kantonale Abstimmung vom 27. November 2016
Jetzt hat das Volk das Wort. Die Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen am 27. November 2016 entscheiden, ob die vom Kantonsrat beschlossenen Gesetzesänderungen im Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2, umgesetzt werden können oder nicht. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die breit abgestützten und vom Prinzip der Solidarität geprägten Sparmassnahmen dringend nötig sind, um die Staatsfinanzen wieder ins Lot zu bringen. Die Schulden dürfen nicht der nächsten Generation aufgebürdet werden.
Seit 2013 schreibt der Kanton Zug rote Zahlen. Sofern nicht reagiert wird, werden in den nächsten Jahren die Rechnungen dreistellige Millionenverluste ausweisen. Das heisst: In wenigen Jahren sind die Reserven aufgebraucht. Die Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem weniger stark steigende Steuereinnahmen, sinkende Beiträge der Nationalbank, immer mehr Leistungen, die der Kanton erbringen muss, und die steigenden Beiträge in den Nationalen Finanzausgleich (NFA).
Solidaritätsprinzip
Der Regierungsrat hat deshalb 2015 ein Paket mit rund 230 Sparmassnahmen geschnürt, das die Staatsrechnung ab 2018 mit über 90 Millionen Franken entlastet. Dieses sogenannte Entlastungsprogramm 2015–2018 basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Sowohl das Personal der kantonalen Verwaltung, die elf Zuger Gemeinden, die Partnerorganisationen sowie die Zuger Bevölkerung tragen ihren Teil bei. Betroffen sind alle Bereiche, also beispielsweise auch die Sicherheit, der öffentliche Verkehr, das Gesundheits- und das Sozialwesen sowie die Bildung.
Gemeinsame Lösung
Das Paket 1 des Entlastungsprogramms 2015–2018, welches einen Personalstopp sowie weitere rund 150 Massnahmen beinhaltete, umfasst etwa 50 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat dieses Paket bereits in eigener Kompetenz umgesetzt. Im Paket 2 geht es nun um die restlichen rund 50 Massnahmen im Betrag von etwa 40 Millionen Franken, für die es eine Gesetzesänderung braucht. Unter anderem geht es um den Solidaritätsbeitrag von 18 Millionen Franken der Gemeinden an den Kanton, um Lohnanpassungen beim Personal sowie um wirksame Entlastungen an den Mittelschulen und bei der Polizei. Der Kantonsrat hat den Gesetzesänderungen zugestimmt, verschiedene Gruppierungen und Parteien haben erfolgreich das Referendum ergriffen. Jetzt muss das Volk an der Urne entscheiden.
Verantwortung übernehmen
Niemand spart gerne. Aber: Der Kanton Zug darf es sich nicht erlauben, über seine Verhältnisse zu leben. Will der Kanton Zug seine Finanzen ins Lot bringen, braucht es dieses Sparpaket. Gerade die öffentliche Hand muss die Ausgaben im Griff haben. «Auf keinen Fall dürfen wir uns aus der Verantwortung stehlen und Schulden einfach den nächsten Generationen aufbürden» betont Finanzdirektor Heinz Tännler.
Die Folgen eines «Nein»
Wird das Paket 2 abgelehnt, müssen 40 Millionen Franken anderweitig kompensiert werden. Im Projekt «Finanzen 2019» müssten an der Stelle von 100 Millionen neu 140 Millionen Franken kompensiert werden. Ein «Nein» führt in den nächsten Jahren zu einem noch grösseren Defizit. Es müssten also zusätzliche Sparmassnahmen getroffen und die Steuern erhöht werden.
Deshalb empfehlen der Kantonsrat (48 Ja : 23 Nein) und der Regierungsrat ein «Ja» zum Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2.
Kommunikation
- Infoveranstaltung Zug/Baar: 24. Oktober 2016, 19.30-21.00 Uhr, Baar, Aula Sternmatt II
- Infoveranstaltung Ennetsee: 25. Oktober 2016, 19.30-21.00 Uhr, Cham, Lorzensaal
- Infoveranstaltung Berggemeinden: 26. Oktober 2016, 19.30-21.00 Uhr, Unterägeri, Ägerihalle
Es nehmen teil: Landammann und Finanzdirektor Heinz Tännler, Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel, Vertreterinnen und Vertreter des Pro- und des Kontra-Komitees, Moderatorin Radka Laubacher
Weitere Auskünfte
Heinz Tännler, Landammann Tel. 041 728 36 01
Dokument
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Medienmitteilung vom 6. Oktober 2016 |