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08.07.2015

Regierungsrat beantragt Kantonsreferendum gegen NFA-Beschluss

08.07.2015
Medienmitteilung

Nachdem das Eidgenössische Parlament am 19. Juni 2015 entschieden hat, den Ressourcenausgleich im Nationalen Finanzausgleich nicht gesetzeskonform umzusetzen, hat der Regierungsrat beschlossen, dem Kantonsrat die Ergreifung des Kantonsreferendums zu beantragen.

Aufgrund der Ergebnisse des zweiten Wirksamkeitsberichts des Eidgenössischen Finanzausgleichs und gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung schlug der Bundesrat mit Botschaft vom 3. September 2014 vor, den Grundbeitrag des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2016–2019 zu kürzen. Diese Kürzung hätte sich auf 330 Millionen Franken pro Jahr (Bund: 196 Millionen, ressourcenstarke Kantone: 134 Millionen) belaufen. Der Nationalrat unterstützte dieses Vorgehen lange und wünschte damit eine finanzielle Entlastung der Geberkantone. Der Ständerat hingegen beharrte darauf, dass die Kantone gleich viel in den Nationalen Finanzausgleich einzahlen wie bisher. Schliesslich einigte sich das Parlament auf einen Kompromiss des Kompromisses, wonach die Geberkantone in den Jahren 2016–2019 um 67 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden.

Grund für die vom Bundesrat angestrebte Reduktion war, dass im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2002 (FiLaG; SR 613.2) festgelegt wird anzustreben, die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin und Einwohner zusammen mit den Leistungen des Ressourcenausgleichs auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts anzuheben. Die Mindestausstattung dient dazu, dass jeder Kanton seine Kernaufgaben möglichst autonom und ohne übermässige Steuerbelastung erfüllen kann. Gemeint war allerdings nie, dass die Messlatte von 85 Prozent ein Minimum für den ressourcenschwächsten Kanton ist und demnach auch höher liegen könnte. Es war immer geplant, die jeweilige Neudotierung des Ressourcenausgleichs auf eine neue Vierjahresperiode stets an diesem Ziel zu orientieren. In den Jahren 2012–2015 bestand nun aber eine Dotation, die 7,6 Prozent höher war, als es notwendig gewesen wäre, um die Ziele des NFA mit Bezug auf den Ressourcenausgleich zu erreichen. Hinzu kommt, dass bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktionssumme um 330 Millionen Franken bereits eine Reserve von rund 150 Millionen Franken einberechnet war. Der Vorschlag des Bundesrats war bereits ein Kompromissvorschlag.

Da das Eidgenössische Parlament nun eine Lösung gewählt hat, welche das Bundesgesetz nicht korrekt umsetzt, fordert der Regierungsrat die Umsetzung des Bundesratsvorschlags. Deshalb beantragt der Regierungsrat die Einreichung des Kantonsreferendums. Einerseits muss den Nehmerkantonen klar gezeigt werden, dass sie den Bogen dieses Mal überspannt haben und dies nicht einfach hingenommen wird. Andererseits sollen sich Parteien und Private, welche das Volksreferendum ergreifen, getragen fühlen von Regierung und Parlament.

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