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15.03.2017

Regierungsrat hat «Sparpaket 2018» geschnürt

15.03.2017
Regierungsrat hat Sparpaket 2018 geschnürt

Der Regierungsrat legt ein neues Sparpaket vor. Es umfasst 22 Massnahmen, die den Finanzhaushalt um rund 13 Millionen Franken entlasten. Dabei geht es um Personalmassnahmen, Leistungsabbau und neue Einnahmen. Beim Entlastungsprogramm 2015–2018, das die Zugerinnen und Zuger letzten November abgelehnt haben, waren diese Massnahmen praktisch unbestritten. Umgesetzt werden soll das Sparpaket auf Anfang 2018.

Nach wie vor sind die Finanzen des Kantons Zug nicht im Lot. Sofern kein Gegensteuer gegeben wird, dürften die Defizite weiterhin hohe zweistellige oder gar dreistellige Millionenbeträge ausmachen. Deshalb sind bereits verschiedene Finanzprojekte in Planung, unter anderem die «ZFA-Reform 2018» oder «Finanzen 2019» mit dem Teilprojekt Steuern.

Chance für kurzfristiges und wirksames Finanzprojekt
Die vorstehend genannten Finanzprojekte werden jedoch frühestens 2019 oder gar erst 2020 realisiert. Im Gegensatz dazu kann das Projekt «Sparpaket 2018» schnell umgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die einzelnen Massnahmen bereits im Paket 2 des Entlastungsprogramms 2015–2018 integriert waren. Zwar wurde dieses Paket letzten November von den Zugerinnen und Zugern verworfen. Allerdings haben Abklärungen vor und nach dem Urnengang ergeben, dass die 22 Massnahmen, die im Sparpaket 2018 erneut vorgelegt werden, im Gegensatz zu den anderen praktisch unbestritten waren. «Für den Regierungsrat ist es deshalb eine Verpflichtung, die Chance für ein kurzfristiges Sparprojekt zu ergreifen und dem Kantonsrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler.

Vier Standbeine
Das Sparpaket 2018 stützt sich auf vier Standbeine. Zum einen werden mit Personalmassnahmen rund 2,6 Millionen Franken eingespart. Zum anderen schlägt der Leistungsabbau in der Bildung, Landwirtschaft oder der sozialen Unterstützung mit etwa 3,7 Millionen Franken zu Buche. Gleichzeitig werden Kulturbeiträge sowie die Katastrophenhilfe von insgesamt knapp 2,9 Millionen Franken über den Lotteriefonds finanziert. Schliesslich nimmt der Kanton Zug über Gebühren und Steuererhöhungen etwa 3,8 Millionen Franken ein.

Personalmassnahmen
Im Personalbereich sind es drei Massnahmen. So soll die Beförderungssumme der kantonalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet um 50 Prozent gekürzt werden. Umgesetzt wird ausserdem auf Basis von 2014 ein Stellenstopp bis 2019. Schliesslich hat der Regierungsrat bei sich selber bereits gespart, indem er seit 1. Januar 2017 unter anderem auf bisher geleistete zusätzliche Sparbeiträge an die Pensionskasse verzichtet.

Leistungsabbau
Der Leistungsabbau betrifft diverse Bereiche, wobei es sich in erster Linie um die Kürzung freiwilliger Beiträge handelt. So werden beispielsweise Privatschulen weniger stark unterstützt. Ferner gibt es weniger Geld für die Waldpflege. Gespart wird auch bei verschiedenen Beratungsstellen, so unter anderem für Lehrpersonen und Schulleitende. Gleichzeitig wird bei IV-Rentnerinnen und -Rentnern im Heim der Vermögensverzehr erhöht.

Neue Einnahmen
Aufgebessert wird der Finanzhaushalt mit verschiedenen neuen Einnahmen. So wird in Bezug auf die Zuger Kantonalbank ein steuerliches Privileg abgeschafft, was für die Bank zu einer Vollbesteuerung führt. Eine Besteuerung gibt es neu auch bei den privaten Schiffen. Zusätzlich werden die Gebühren für verschiedene kantonale Dienstleistungen erhöht, beispielsweise bei der Wassernutzung oder bei polizeilichen Leistungen, die nach Verursacherprinzip verrechnet werden. Eine allgemeine Steuererhöhung ist jedoch nicht Teil dieser Vorlage, sondern wird im Rahmen von Finanzen 2019 vorgelegt. Es ist denkbar, den Steuerfuss per 2018 und 2019 im Rahmen des Budgetprozesses temporär zu erhöhen. Per 2020 ist eine dauerhafte Anhebung des Steuerfusses geplant. Damit soll eine ausgeglichene Rechnung erreicht werden.

Lotteriefonds
Neu wird der interkantonale Kulturlastenausgleich an Zürich und Luzern nicht mehr über die Laufende Rechnung verbucht, sondern befristet über den Lotteriefonds finanziert. Dies gilt auch für die freiwillige Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen.

Positive Signale für rasche Umsetzung
Weil die Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2015–2018 stammen, sind sie bereits allseits bekannt. Eine Vernehmlassung hat sich deshalb erübrigt. Die neue Vorlage an den Kantonsrat wurde jedoch den Personalverbänden im Rahmen einer Anhörung sowie den Partei- und Fraktionsvorstehenden im Rahmen einer Information präsentiert. «Wir haben überall positive Rückmeldungen erhalten», zeigt sich Finanzdirektor Heinz Tännler zufrieden. Weiter hält er fest: «Alle Signale deuten darauf hin, dass wir das Sparpaket 2018 per Anfang des nächsten Jahres umsetzen können.» Dem Kantonsrat wird das Sparpaket 2018 in Einzelvorlagen unterbreitet.

Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Heinz Tännler, Finanzdiektor      Tel. 041 728 36 03

Die kompletten Kantonsratsvorlagen finden Sie hier.

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Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung Sparpaket 2018 17.03.2017

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