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06.09.2016

Regierungsrat startet Projekt "Finanzen 2019"

06.09.2016
Medienmitteilung 7.9.16

Das Entlastungsprogramm 2015–2018 ist auf Kurs. Das Budget 2017 und der Finanzplan bis 2019 zeigen jedoch, dass der Kanton Zug trotz Entlastungsprogramm weiterhin rote Zahlen schreiben wird. Deshalb hat der Regierungsrat nun das Projekt «Finanzen 2019» lanciert. Damit will er das strukturelle Defizit von rund 100 Millionen ausgleichen. Wird diese Aufwandreduktion nicht erreicht, ist zu prüfen, wie die fehlenden Beträge über eine Steuererhöhung kompensiert werden müssen.

Wie die anderen Kantone muss auch der Kanton Zug den Gürtel enger schnallen. So hat der Regierungsrat mit dem Entlastungsprogramm 2015–2018 bereits in eigener Regie rund 60 Millionen Franken eingespart. Über weitere 40 Millionen Franken entscheiden die Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mutmasslich am
27. November 2016. Falls dieses Sparpaket abgelehnt würde, müsste das Projekt «Finanzen 2019» um diese fehlenden 40 Millionen auf 140 Millionen Franken aufgestockt werden.

Weiterhin rote Zahlen
Das Budget 2017 und der Finanzplan 2017–2020 zeigen aber deutlich, dass der Kanton Zug weiterhin rote Zahlen schreiben wird. «Höhere Beiträge in den NFA, weniger Steuereinnahmen und ganz allgemein eine getrübte Konjunktur machen uns zu schaffen», erklärt Landammann Heinz Tännler die Situation. Sollte der Kanton Zug seine Ausgaben nicht reduzieren, dürften ab 2019 jährlich rund 100 Millionen Franken in der Kasse fehlen. Für die Zuger Regierung ist klar, dass sich der Kanton Zug dies nicht erlauben darf. «Wir können nicht einfach künftigen Generationen unsere Schulden übergeben», erläutert der Landammann die Überzeugung sowie strategische Ausrichtung des Regierungsrats.

Gesamtschau der kantonalen Leistungen
Insgesamt muss der Kanton Zug seinen Staatshaushalt ab 2019 um jährlich weitere 100 Millionen Franken entlasten. Nur so kann das strukturelle Defizit abgebaut und eine ausgeglichene Rechnung erreicht werden.
Im Rahmen des Projekts «Finanzen 2019» wird deshalb die Verwaltung des Kantons Zug alle Aufgaben systematisch prüfen. Konkret geht es letztlich darum, aufzuzeigen, welche Leistungen nötig sind und wie sie erbracht werden sollen. Dabei geht es jedoch nicht darum, den Kanton und seine Verwaltung kaputt zu sparen, sondern das Notwendige vom Wünschbaren zu trennen. Landammann Heinz Tännler sagt dazu: «Der Kanton Zug kann und muss seine Spitzenqualität reduzieren, ohne dass er an Attraktivität verliert.» Der Regierungsrat will also den Kanton als lebenswerten Wohnort und starken Wirtschaftsstandort erhalten.

Aufwandreduktion im Fokus
Im Fokus des Projekts «Finanzen 2019» stehen der Abbau und die effizientere Erbringung von Leistungen. Die Verwaltung wird dazu in den kommenden Monaten Vorschläge für die Entlastung des Finanzhaushalts erarbeiten. Der Landammann ergänzt jedoch: «Falls wir nicht alles über Einsparungen decken können, muss der Regierungsrat prüfen, in welchem Umfang eine Steuererhöhung notwendig ist.»
Ein Leistungsabbau der kantonalen Verwaltung dürfte auch mit einer Personalreduktion einhergehen. Welche und wie viele Stellen betroffen sind, kann aber noch nicht gesagt werden. «Wenn immer möglich will die Regierung Entlassungen vermeiden und den allfälligen Stellenabbau mit der natürlichen Fluktuation oder weiteren Massnahmen bewerkstelligen», unterstreicht der Landammann das Ziel des Regierungsrats. Auf jeden Fall werden die Personalverbände frühzeitig in den Prozess miteinbezogen. Sollten Entlassungen nötig werden, wird ein Sozialplan erarbeitet, um Härtefälle möglichst zu vermeiden.

Expertengruppe
Für das Projekt wird eine externe Expertengruppe beigezogen. Die Gruppe unter der Leitung von Markus Notter, Alt-Regierungsrat des Kantons Zürich, unterstützt den Regierungsrat und stellt eine Sicht von aussen sicher. Der Einbezug einer Aussensicht soll helfen, blinde Flecken zu erkennen und ein ausgewogenes Massnahmenpaket zu schnüren.

Terminplan
Diese Woche hat der Regierungsrat grünes Licht gegeben für das Projekt «Finanzen 2019». Bis Ende des Jahres wird die Verwaltung mögliche Massnahmen für den Leistungsabbau definieren. Der Regierungsrat wird dann im Frühling 2017 die Massnahmen verabschieden und im Herbst dem Kantonsrat unterbreiten. Eine allfällige Abstimmung ist auf Ende November 2018 terminiert.

Weitere Auskünfte
Heinz Tännler, Landammann und Finanzdirektor Tel. 041 728 36 01

Medienmitteilung

Medienmitteilung
Typ Titel Bearbeitet
MM Finanzen 2019 07.09.2016

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