Steuererklärung 2017: neu elektronisch einreichen
Die kantonale Steuerverwaltung bietet neu die Möglichkeit an, Steuererklärungen rein elektronisch einzureichen. Die Software steht ab sofort zum Download bereit. Die Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten nur noch diejenigen Steuerkundinnen und -kunden, die von der elektronischen Deklarationshilfe keinen Gebrauch machen.
Gegen Ende Februar 2018 wird allen Zuger Privathaushalten die Steuererklärung 2017 zugestellt. Im vergangenen Jahr wurden bereits 82 Prozent der Steuererklärungen elektronisch ausgefüllt. «Neu bietet die Zuger Steuerverwaltung mit der Software eTax.zug an, die Steuererklärung rein elektronisch einzureichen» erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. «Damit entfällt das Ausdrucken und Einsenden per Post» ergänzt Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen der kantonalen Steuerverwaltung. In einem der Steuererklärung beiliegenden Flyer wird die Möglichkeit der elektronischen Einreichung aufgezeigt. Zusätzlich zeigt der Zuger Nik Hartmann in einem Erklärungsvideo, wie einfach die elektronische Einreichung funktioniert (www.zg.ch/nik).
Vereinfachte Einreichung dank neuer Software
Die Software eTax.zug steht für Linux, Mac und Windows zur Verfügung und steht ab sofort unter www.zg.ch/tax zum Download bereit. «Das Ausfüllen der Steuererklärung wird durch den Formularassistenten unterstützt, da dieser Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führt» hält Heinz Tännler fest. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Daten aus dem Vorjahr direkt übernommen werden. Die Formulare können entweder ausgedruckt und zusammen mit dem unterschriebenen Barcode-Blatt, der Original-Steuererklärung und dem Original-Wertschriftenverzeichnis per Post eingereicht oder neu auch ohne Ausdruck auf Papier rein elektronisch übermittelt werden.
Wegleitung ist Bestandteil der Software
Die Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung ist in der Deklarationssoftware eTax.zug integriert und steht auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung. Diejenigen Steuerkundinnen und -kunden, die von der elektronischen Deklarationshilfe keinen Gebrauch machen, erhalten die Wegleitung weiterhin zusammen mit der Steuererklärung postalisch zugestellt.
Kantonales Benutzerkonto vorausgesetzt
Wer von der elektronischen Einreichung der Steuererklärung Gebrauch machen will, benötigt ein kantonales Benutzerkonto. «Hierbei handelt es sich um eine einfache, schnelle und sichere Art, Verwaltungsgeschäfte mit dem Kanton, den Gemeinden und dem Verwaltungsgericht elektronisch zu erledigen», führt Heinz Tännler aus. Er betont, dass mit dem Benutzerkonto immer und überall ein Online-Zugriff zu den eigenen Verwaltungsgeschäften und -daten besteht. Das Benutzerkonto kann unter www.zuglogin.ch eingerichtet werden.
Auskunftsdienst für technische Probleme
Bei technischen Problemen mit der Deklarationssoftware (eTax.zug) oder dem Benutzerkonto steht von Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 043 501 00 85 ein Support zur Verfügung. Anfragen können auch per
E-Mail eingereicht werden (helpdesk.zug@information-factory.com).
Telefonauskunftsdienst Steuerfachfragen
Als Dienstleistung für steuerrechtliche Fragen wird ein Telefonauskunftsdienst eingerichtet, über den allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung eingeholt werden können. Dieser Auskunftsdienst steht vom 12. März 2018 bis 20. März 2018 jeweils von Montag bis Freitag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Die Telefonnummer der zuständigen Person ist auf der Steuererklärung (Formular K) ersichtlich.
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat Tel. 041 728 36 01
Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen Tel. 041 728 36 80
Medienmitteilung 21. Februar 2018
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Steuererklärung 2017: neu elektronisch einreichen | 20.02.2018 |