Steuervorlage 17 wichtig für Zug
Der Regierungsrat begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrates bei der Steuervorlage 17 (SV17), mit der die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt, die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung wieder hergestellt und die Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gesichert werden sollen. Die «SV17» wird in den zentralen Punkten unterstützt. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz generell und für Zug ganz besonders ist die schnelle Wiederherstellung der Rechtssicherheit äusserst wichtig.
Der Regierungsrat beantragt jedoch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf neu 21,2 Prozent und spricht sich zudem dafür aus, den Kantonen die fakultative Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung zu ermöglichen. Weiter beantragt der Regierungsrat sowohl bei den steuerlichen wie auch den finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen verschiedene eher technisch geprägte Präzisierungen und Ergänzungen.
Ausgewogenes Gesamtpaket
Die «SV 17» stellt im Grossen und Ganzen ein ausgewogenes Gesamtpaket dar. «Es handelt sich um einen gangbaren Weg, um das Schweizerische Unternehmenssteuerrecht innert nützlicher Frist umzubauen», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. Ohne diesen Umbau fehlt nicht nur den internationalen Unternehmen, sondern auch vielen Schweizer Unternehmen, die mit dem Ausland in Geschäftsbeziehungen stehen (z. B. «klassische» Schweizer Exportindustrie oder lokale Zulieferbetriebe von internationalen Unternehmen), eine ausreichende Rechts- und Planungssicherheit. Die Unsicherheit verhindert Investitionen und lähmt die unternehmerische Risikobereitschaft, auf welche die Schweizer Bevölkerung angewiesen ist, um auch in Zukunft attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze vorzufinden.
Zeitliche Dringlichkeit
«Wenn das Schweizer Unternehmenssteuerrecht nicht innert nützlicher Frist an die ausländischen Rahmenbedingungen und Erwartungen angepasst werden kann, so könnten ausländische Staaten dies als willkommenen Vorwand nehmen, um Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in der Schweiz bei ihrer internationalen Geschäftstätigkeit zu benachteiligen und damit auch den Wirtschaftsstandort Zug schwächen», führt Finanzdirektor Tännler aus.
Weiteres Vorgehen
Abhängig vom weiteren Fortschritt auf Bundesebene wird der Regierungsrat die Vernehmlassung zur kantonalen Umsetzungsvorlage so rasch als möglich eröffnen, nach aktuellem Planungsstand voraussichtlich im April 2018 mit Vernehmlassungsfrist bis zu den Sommerferien 2018. Der Zuger Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im ersten Semester 2019 für ein Inkrafttreten per 2020 beraten.
Die Umsetzung des Bundesrechts wird im Kanton Zug aufkommensneutral erfolgen. Dies bedeutet, dass sich die verschiedenen Mehr- und Mindereinnahmen, inklusive indirekte Folgen auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA), ungefähr ausgleichen. «Wichtig ist dem Regierungsrat, dass die «SV 17» keine Steuerlasten von den Unternehmen auf die Privatpersonen umlagert», unterstreicht Finanzdirektor Heinz Tännler. Vorgesehen ist ein Gewinnsteuersatz von ungefähr 12 Prozent.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Heinz Tännler, Finanzdirektor Tel. 041 728 36 01
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Steuervorlage 17 wichtig für Zug | 29.11.2017 |