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07.05.2020

Umfassende Unterstützungsmassnahmen lanciert

07.05.2020
Medienmitteilung vom 8.5.2020

Der Regierungsrat leitet weitere Schritte zur Umsetzung der breit abgestützten Unterstützungsmassnahmen für die Zuger Bevölkerung und Wirtschaft ein, um die negativen Folgen der Corona-Pandemie abfedern zu können. So beantragt er beim Kantonsrat mehrere steuerliche Entlastungen, unter anderem eine auf drei Jahre befristete Steuersenkung. Geht es nach dem Willen des Regierungsrats, wird auch die Prämienverbilligungssumme um 30 Millionen Franken – verteilt auf drei Jahre – aufgestockt und ein Pandemiefonds errichtet. Als weitere Unterstützungsmassnahme lanciert er eine Kreditausfallgarantie zur Absicherung von 100 Millionen Franken Darlehen der Geschäftsbanken für kleine und mittlere Unternehmen.

Der Bundesrat hat verschiedene einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Je länger diese Situation anhält, desto stärker sind die Liquidität der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet. Deshalb hat der Regierungsrat am 24. März 2020 mehrere Stützungsmassnahmen beschlossen, um die negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus auf die Bevölkerung und das einheimische Kleingewerbe abzufedern. Gewisse Massnahmen sind bereits erfolgreich in Betrieb. Speziell zu nennen ist der Stützungsfonds, mit dessen Hilfe bereits einigen Zuger Kleinunternehmen die Liquidität gesichert werden konnte. Weitere breit abgestützte Massnahmen werden nun vorangetrieben und umgesetzt, um eine optimale Entlastung aller Betroffenen der Pandemie erreichen zu können.

Befristete Steuersenkung von 82 auf 80 Prozent
Viele Unternehmen im Kanton Zug, vor allem das Kleingewerbe, sind durch die Coronavirus-bedingten Einschränkungen in ihrer Existenz bedroht. Nebst den kurzfristig wirkenden Massnahmen ist auch eine mittelfristig wirksame Unterstützung unabdingbar, um die Wirtschaft wieder hochzufahren, da die wirtschaftlichen Schäden auch nach der Überwindung der gesundheitlichen Krise spürbar sein werden. Sie treffen auch Unternehmen und Private, die mit ihren Steuergeldern geholfen haben, den Kanton Zug erfolgreich zu machen und das strukturelle Defizit der jüngeren Vergangenheit zu überwinden. Um ihnen zu helfen, wieder Fuss zu fassen, hat der Regierungsrat dem Kantonsrat nun beantragt, befristet für die Jahre 2021 bis 2023 den Steuerfuss von heute 82 Prozent auf 80 Prozent zu senken. «Die jüngst unerwartet hohen Steuererträge schaffen Handlungsspielraum für eine Steuersenkung, wovon die ganze steuerzahlende Bevölkerung und Wirtschaft rasch und einfach profitieren können», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Mit diesem Impuls soll das Geld schneller wieder in den Wirtschaftskreislauf fliessen, um eine drohende Rezession zu bekämpfen.

Soziale Abfederung
Als weitere steuerliche Massnahme mit Breitenwirkung zur Entlastung der Zuger Bevölkerung hat der Regierungsrat beim Kantonsrat eine Erhöhung des sogenannten «persönlichen Abzugs» beantragt. Bisher konnten Alleinstehende einen «persönlichen Abzug» von 7100 Franken (teuerungsbereinigt) und Verheiratete einen solchen von 14 200 Franken (teuerungsbereinigt) vornehmen. Der Regierungsrat schlägt nun eine Erhöhung der Abzüge pro Person auf neu teuerungsbereinigt 11 100 Franken (Alleinstehende) bzw. 22 200 Franken (Verheiratete) vor. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «Mit den erhöhten persönlichen Abzügen zahlen künftig etwa 15 Prozent der insgesamt rund 80 000 im Kanton Zug steuerpflichtigen natürlichen Personen keine Kantons- und Gemeindesteuern – heute sind es rund 12 Prozent.» Geht es nach dem Regierungsrat, soll auch der bisher vergleichsweise kompliziert ausgestaltete Mieterabzug angepasst und vereinfacht werden. Der Abzug soll künftig einkommensunabhängig gewährt werden, um dem generell hohen Mietkostenniveau im Kanton Zug Rechnung zu tragen. Neu sollen generell 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10 000 Franken in Abzug gebracht werden können. «Vom neuen, ausgebauten Mieterabzug profitieren künftig etwa 50 Prozent der rund 80 000 im Kanton Zug steuerpflichtigen natürlichen Personen», sagt Heinz Tännler und fügt an: «Vom heutigen – tieferen – Abzug profitieren rund 40 Prozent.»

Aufstockung der Prämienverbilligung für drei Jahre à je 10 Millionen Franken
Aufgrund der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Einkommenssituation der Bevölkerung rechnet der Regierungsrat damit, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Haushalte Prämienverbilligung beantragen werden. Zwar basiert die Prämienverbilligung 2021 grundsätzlich auf den Steuerfaktoren 2019. Wenn das massgebende Einkommen 2020 aber mindestens 25 Prozent tiefer liegt als 2019, wird für die Prämienverbilligung 2021 auf Gesuch hin auf das Einkommen 2020 abgestellt. Somit ist bereits bei der Prämienverbilligung 2021 mit einem «Corona-Effekt» zu rechnen. 2022 und 2023 werden sich die Auswirkungen der Pandemie noch verstärkt zeigen, zumal dann generell die teils deutlich tieferen Einkommen 2020 beziehungsweise 2021 für die Prämienverbilligung massgebend sein werden. Finanzdirektor Heinz Tännler gibt zu bedenken: «Haben mehr Personen Anspruch auf Prämienverbilligung, sind die verfügbaren Mittel auf einen grösseren Personenkreis aufzuteilen und die individuellen Beiträge entsprechend zu reduzieren». Um dies zu verhindern, hat der Regierungsrat beim Kantonsrat beantragt, für die Prämienverbilligung der Jahre 2021–2023 zusätzlich zehn Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Damit soll die überdurchschnittlich hohe sozialpolitische Wirksamkeit der Zuger Prämienverbilligung auch bei einer allfälligen Rezession sichergestellt bleiben.

Kreditausfallgarantie von 100 Millionen Franken
Um die Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Selbstständigerwerbende sicherzustellen, wird neu eine Kreditausfallgarantie von 85 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Damit wird ein Kreditvolumen von 100 Millionen Franken abgedeckt. Diese ermöglicht den freiwillig teilnehmenden Geschäftsbanken im Kanton Zug, ihre Geschäftskundschaft selbstständig mit Liquidität zu versorgen. «Es handelt sich dabei um Darlehen, welche die Banken aufgrund der Massnahmen zur Abfederung der negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus an Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und KMU mit Hauptsteuerdomizil im Kanton Zug vergeben», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. Die Kreditausfallgarantie ist subsidiär und ergänzend zu den anderen Massnahmen auf Bundesebene.

Elternbeiträge an Kitas bis 10. Mai 2020
Weitere finanzielle Entlastungen gibt es im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Übernahme der Elternbeiträge jener Familien, die ihre Kinder – um die Coronavirus-Verbreitung einzudämmen – nicht mehr in einer Kindertagesstätte bzw. Tagesfamilie betreuen lassen respektive liessen, erfolgt bis zum 10. Mai 2020. «Indem das Enddatum, bis zu welchem sich der Kanton an den Betreuungskosten der Eltern beteiligen wird, vom 18. April 2020 auf den 10. Mai 2020 verschoben wurde, müssen wir beim Kantonsrat nochmals einen Nachtragskredit von maximal 1,7 Millionen Franken einholen», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. Insgesamt beteiligt sich der Kanton somit mit maximal 4,5 Millionen Franken an den Elternbeiträgen. Summe und Zeitraum sind abschliessend und werden nicht mehr verlängert. Sämtliche Gemeinden des Kantons Zug haben zugesagt, sich für die relevante Zeitspanne mit 20 Prozent am Gesamtbetrag zu beteiligen, bzw. entsprechende Anträge an die Gemeindeversammlung zu stellen.

Errichtung eines Pandemiefonds
Die aktuelle Corona-Pandemie hat die Schweiz und auch den Kanton Zug vor schwierige Herausforderungen gestellt. Um die Erfahrungen auszuwerten, und um für eine nächste Pandemie oder eine Epidemie gewappnet zu sein, hat der Regierungsrat beim Kantonsrat die Errichtung eines Separatfonds beantragt. Dieser sogenannte Pandemiefonds wird mit 10 Millionen Franken aus der ordentlichen Staatsrechnung des Jahres 2021 ausgestattet. «Damit sollen Aktivitäten und Investitionen finanziert werden, um die Verbreitung gefährlicher Erkrankungen frühzeitig erkennen, präventiv beeinflussen und optimal bewältigen zu können», erläutert Heinz Tännler. Der Verwendungszweck wird dabei bewusst offengehalten, weil Art und Zeitpunkt von Pandemien naturgemäss kaum vorausgesehen werden können.

Reserve sinnvoll einsetzen
Die Sparanstrengungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass der Kanton Zug heute finanziell wieder solide aufgestellt ist. In den letzten beiden Jahren konnten Ertragsüberschüsse in der Höhe von fast 150 Millionen Franken (2018) bzw. 175 Millionen Franken (2019) verbucht werden, was dem Kanton nun zu Gute kommt. «Wir sind froh, dass der Kanton über eine grosszügige Reserve verfügt, die genau für Notfälle wie den vorliegenden eingesetzt werden kann», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Die Ausgaben, die durch die zwischenzeitlich im Kanton Zug beschlossenen Massnahmen entstehen werden, sind derzeit noch nicht abschliessend bezifferbar. Es ist aber davon auszugehen, dass diese mit dem bestehenden finanziellen Polster gedeckt werden können.

Umfassende Unterstützungsmassnahmen lanciert

Umfassende Unterstützungsmassnahmen lanciert
Typ Titel Bearbeitet
Unterstützungsmassnahmen lanciert.pdf 08.05.2020

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