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22.01.2015

Vernehmlassungsantwort Unternehmenssteuerreform III

22.01.2015
Stellungnahme des Kantons Zug zur Vernehmlassung über die Unternehmenssteuerreform III

Der Regierungsrat begrüsst die Unternehmenssteuerreform III, diese sollte jedoch noch stärker auf die wirklich wichtigen Kernanliegen fokussiert werden. Er unterstützt die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus und die Einführung einer Lizenzbox. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer lehnt er ab. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll auf mindestens 21,2 Prozent erhöht werden. Im Nationalen Finanzausgleich (NFA) muss der relativen steuerlichen Ausschöpfbarkeit mit neuen Zeta-Faktoren Rechnung getragen werden.

Das heutige Schweizerische Unternehmenssteuerrecht muss neu ausgerichtet werden, damit sich die in der Schweiz tätigen, international orientierten Unternehmen auch in Zukunft auf eine hohe Rechts- und Planungssicherheit verlassen können. Die Beibehaltung des Status quo ist keine realistische Handlungsoption. Die heutigen Steuerstatus der Schweiz stehen international unter Druck. Langfristige Standortentscheide von Unternehmen zugunsten der Schweiz werden vermehrt von einer ausreichenden Akzeptanz der schweizerischen Regeln auch im Ausland abhängig gemacht.

Konzentration auf zentrale steuerpolitische Massnahmen
Die USR III soll sich noch stärker als bisher vorgeschlagen auf die wirklich zentralen steuerpolitischen Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts konzentrieren. Dabei sollen die internationale Akzeptanz und die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern berücksichtigt werden.

Einbezug Kanton Zug
Es wird notwendig sein, die USR III Vorlage im Laufe der parlamentarischen Beratungen kontinuierlich weiter zu entwickeln und an neueste Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen. Der Kanton Zug als bedeutender Wirtschaftsstandort ist weiterhin bereit, an diesen Arbeiten in geeigneter Weise mitzuwirken, und erwartet vom Bund, rechtzeitig informiert und einbezogen zu werden.

Zu unterstützende steuerliche Massnahmen
Der Regierungsrat unterstützt die folgenden vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen:
a. Die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus.
b. Die Einführung einer Lizenzbox auf Ebene der kantonalen Steuern.
c. Die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer.
d. Die Anpassungen bei der Kapitalsteuer.
e. Die Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven.
f. Die Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren hinsichtlich Modalität und Entlastung, jedoch entgegen der Vernehmlassungsvorlage mit Beibehaltung der Mindestbeteiligungsquote. Für den Fall, dass der Bundesrat an der Aufhebung der Mindestbeteiligungsquote festhalten möchte, beantragt der Kanton Zug den vollumfänglichen Verzicht auf Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren.
Zusätzlich schlägt der Regierungsrat die Einführung einer Tonnage Tax vor.

Abzulehnende steuerliche Massnahmen
a. Die Anpassungen bei der Verlustverrechnung.
b. Die Anpassungen beim Beteiligungsabzug.
c. Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
d. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften.

Anteil an der direkten Bundessteuer
Neben den steuerlichen Bestimmungen, welche vor allem für international orientierte Unternehmen von grösster Bedeutung sind, enthält die Vorlage Bestimmungen, welche die finanziellen Folgen für den Bund und die Kantone über viele Jahre und vermutlich sogar Jahrzehnte entscheidend prägen werden. Die Aufteilung der Lasten der USR III, gemäss Vorschlag des Bundesrates, auf je die Hälfte Bund und Kantone ist aus Sicht der Kantone ungenügend und sachlich nicht angemessen. Der Bund profitierte in steuerlicher Hinsicht bisher in viel grösserem Mass von den privilegierten Gesellschaften als die Kantone. Daher muss er auch eine wesentlich grössere Last als die Kantone tragen. Das Verhältnis der Gewinnsteuereinnahmen von Bund und Kantonen beträgt 60 Prozent zu 40 Prozent. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass die privilegierten Gesellschaften und deren Angestellte heute einen markanten Anteil an die Mehrwertsteuer beitragen. Der Regierungsrat fordert deshalb eine markante Erhöhung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern. Die von der FDK und der KdK beantragten 21,2 Prozent sind das Minimum.

NFA
Im Ressourcenausgleich ist es zentral, dass künftig der relativen steuerlichen Aus-schöpfbarkeit innerhalb und ausserhalb der Lizenzbox Rechnung getragen wird. Wir fordern deshalb die Einführung von zwei Zeta-Faktoren. Mit der Einführung der Zeta-Faktoren kann das Versprechen von Bund und Nehmerkantonen, die unterschiedlichen steuerlichen Ausschöpfungsmöglichkeiten bei den natürlichen und juristischen Personen in der Berechnung der Ressourcenstärke zu berücksichtigen, eingelöst werden. Untergrenzen bei den Zeta-Faktoren lehnen wir ab. Zudem unterstützen wir den Vorschlag des Kantons Waadt zur Schaffung eines Härtefallfonds.

Die komplette Vernehmlassungsantwort an den Bund finden Sie hier.

Weitere Informationen

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