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28.08.2015

Verordnungen für Entlastungsprogramm 2015–2018 verabschiedet

28.08.2015
Verordnungen für Entlastungsprogramm 2015–2018 verabschiedet

 

Das Zuger Entlastungsprogramm ist einen Schritt weiter: Von den 295 Massnahmen, die der Regierungsrat am 17. März 2015 beschlossen hat, verlangten 16 eine Verordnungsanpassung. Die Vernehmlassung dazu ist abgeschlossen. Die meisten Neuerungen betreffen das Personal, in erster Linie den kantonalen Lehrkörper. Die Verordnungsänderungen treten 2016 in Kraft und entlasten den Haushalt um rund 5,7 Millionen Franken.

Der Zuger Regierungsrat hat am 17. März 2015 ein Entlastungsprogramm von 295 Massnahmen beschlossen. Diese sollen die Laufende Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen und die Investitionsrechnung einmalig um 100 Millionen entlasten. Für 16 Massnahmen brauchte es eine Verordnungsanpassung. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen hat zwar zahlreiche Eingaben, jedoch ausser im Bildungsbereich wenig Widerstand ausgelöst. Das Entlastungsprogramm erfährt nach wie vor breite Unterstützung. Die meisten Eingaben betrafen den Bildungsbereich.

Mehrere Anpassungen im Bildungsbereich
In erster Linie waren es Personalmassnahmen, die einer Verordnungsänderung bedurften. Sie betreffen insbesondere die kantonalen Lehrkräfte. Darunter fallen punktuelle Pensenerhöhungen und die Verrechnung von Mehr- und Minderlektionen. Weitere Massnahmen, wie der Verzicht auf die vergünstigte Abgabe von Reka-Checks, die Kürzung bezahlter Studienurlaube sowie die Erhöhung der Parkplatzgebühren betreffen alle Verwaltungsangestellten.

Tarifanpassungen und Leistungsabbau
Ab 2016 gelten neue Tarife für den Rettungsdienst (RDZ). Ausserdem werden polizeiliche Leistungen zukünftig verrechnet. Dafür verzichtet der Kanton auf eine Hilfspolizei und auf Dienstleistungen im Bereich der Verkehrsordnung und -sicherheit für Dritte. Ferner werden die Prüfzeiten von Fahrzeugen reduziert. Und künftig wird der Kanton stationäre Aufenthalte im Behindertenbereich bei erwachsenen Personen ohne IV-Anspruch nur noch finanzieren, wenn der Grund des Aufenthaltes nicht suchtbedingt ist. Gestrichen wird auch der kantonale Integrationskredit.

Rege Beteiligung
Gemeinden, Parteien, Verbände, aber auch Einzelpersonen haben die Vernehmlassung genutzt und zahlreiche Eingaben gemacht. Ausser dem Bildungssektor haben sich insbesondere Personalverbände und Parteien geäussert. Viele Massnahmen wurden begrüsst und die Einwände betrafen in grossen Teilen Überlegungen, die der Regierungsrat bereits in der Erarbeitung der Vorlage berücksichtigt hatte. Nach Abwägung aller Argumente hat der Regierungsrat die Verordnungstexte im Wesentlichen bestätigt.

Wichtiges Teilziel erreicht
Mit dem Rahmenbeschluss zu den Verordnungsänderungen macht der Regierungsrat einen wichtigen Schritt, um die Laufende Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken zu entlasten. Er hat damit die Grundlage für die Umsetzung von 16 Massnahmen und Einsparungen von rund 5,7 Millionen Franken gelegt. Der Regierungsrat wird in den nächsten Wochen weitere Beschlüsse fällen, die Einsparungen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015–2018 bringen, z. B. den Angebotsbeschluss 2016/2017 im öffentlichen Verkehr. Weitere 53 Massnahmen brauchen zur Umsetzung Gesetzesänderungen. Diese wurden im Paket 2 zusammengefasst und sind zurzeit in Vernehmlassung, die bis am 23. September 2015 dauert. Der entsprechende Rahmenbeschluss soll dem Kantonsrat im Frühjahr 2016 vorgelegt werden. Die übrigen rund 230 Massnahmen können die Direktionen in eigener Kompetenz umsetzen. Die Auswirkungen der Massnahmen werden im Budget 2016 einfliessen. Dieses wird dem Kantonsrat im November 2015 vorgelegt.

Massnahmen mit Verordnungsänderung (thematisch zusammengefasst)

Tabelle Massnahmen
Bild Legende:


Finanzdirektion

Weitere Auskünfte:
Peter Hegglin, Finanzdirektor Tel. 041 728 36 03

Die Unterlagen zur Vernehmlassung befinden sich hier.
Weitere Informationen zum Entlastungsprogramm 2015–2018 finden Sie hier.

Weitere Informationen

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