Zuger Bevölkerung lehnt Paket 2 des Entlastungsprogramms 2015-2018 ab
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnen den Rahmenbeschluss für die Gesetzesänderungen des Pakets 2 des Entlastungsprogramms 2015–2018 ab. Die Sparmassnahmen, welche die Staatsfinanzen wieder ins Lot gebracht hätten, können also nicht umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass nun Alternativen gesucht werden müssen, um die Staatsrechnung im Umfang von rund 40 Millionen Franken zu entlasten.
Ohne entsprechende Massnahmen wird die Staatsrechnung in den nächsten Jahren dreistellige Millionenverluste ausweisen. Mit der Ablehnung des Pakets 2 kann der Kanton die variierenden Beiträge der Nationalbank, die wachsenden Leistungen des Kantons, die steigenden Beiträge in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) und die weniger stark steigenden Steuereinnahmen nicht kompensieren.
Einzelne Massnahmen abgelehnt
Nach dem vom Regierungsrat in eigener Kompetenz umgesetzten Paket 1 des Entlastungsprogramms 2015–2018 von etwa 50 Millionen Franken, kann nun das Paket 2 nicht realisiert werden. Landammann und Finanzdirektor Heinz Tännler stellt fest: «Für die Mehrheit der Bevölkerung waren offensichtlich einzelne Vorschläge des Pakets 2 des Entlastungsprogramms 2015–2018 nicht tragbar, so dass das gesamte Paket abgelehnt wurde.» Indem die Zugerinnen und Zuger dieses Sparpaket abgewiesen haben, haben sie sich gegen rund 50 Massnahmen von etwa 40 Millionen Franken ausgesprochen.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat wird nun die Abstimmung analysieren. Er wird unter anderem prüfen, welche Massnahmen kaum kritisiert wurden, so dass diese allenfalls im Rahmen des Projekts «Finanzen 2019» aufgenommen werden können. Denn, das Nein zum Paket 2 heisst nicht, dass nicht gespart werden muss. Vielmehr müssen die 40 Millionen Franken anderweitig kompensiert werden. Und zwar mit weiteren Sparmassnahmen und höheren Steuern.
Die detaillierten Resultate zum Urnengang vom 27. November 2016 finden Sie hier.
Weitere Auskünfte
Heinz Tännler, Landammann Tel. 041 728 36 01
Dokument
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung | 27.11.2016 |