Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Zuger Stimmvolk sagt JA zur Steuergesetzrevision
07.03.2021

Zuger Stimmvolk sagt JA zur Steuergesetzrevision

07.03.2021
Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zug zur Annahme der Kantonalen Abstimmung vom 7. Màrz 2021 "Änderung des Steuergesetzes vom 27. August 2020"

Die Zugerinnen und Zuger haben sich mit der Annahme der Steuergesetzrevision nicht nur für eine befristete Steuersenkung, sondern insbesondere auch für ein Massnahmenpaket zur Bewältigung der finanziellen Folgen des Coronavirus ausgesprochen. Zusammen mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die heute angenommene Gesetzesrevision ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket für die Stärkung der Zuger Bevölkerung und Wirtschaft dar.

Das Zuger Stimmvolk hat sich heute für die Änderung des Steuergesetzes vom 27. August 2020 ausgesprochen. Die Vorlage beinhaltet mehrere Massnahmen zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die das Coronavirus ausgelöst hat. Dazu gehören eine zeitlich befristete Senkung des Kantonssteuerfusses, ein Ausbau und eine Vereinfachung des Mieterabzugs sowie eine zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge.

Gesetzesrevision als optimales Konjunkturmassnahmenpaket
Über das Ergebnis der heutigen Abstimmung zeigt sich Finanzdirektor Heinz Tännler sehr erfreut: «Ich bin überzeugt, dass der heutige Entscheid allen Zugerinnen und Zugern sowie der gesamten Zuger Wirtschaft zu Gute kommen wird. Da die Senkung des Kantonssteuerfusses und die Erhöhung der persönlichen Abzüge befristet sind, werden weder der Steuerwettbewerb angeheizt noch die Mietpreise in die Höhe getrieben.» In der aktuellen Lage gilt es, die negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus so klein wie möglich zu halten. Hierfür hat sich der Kanton Zug rasche und unbürokratische Hilfe auf die Fahne geschrieben, was er seit Monaten durch eine Vielzahl von Unterstützungshilfen umsetzt. Zusammen mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die heute angenommene Gesetzesrevision daher ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket dar.

Befristete Steuersenkung und Anpassungen bei den Steuerabzügen
Die vom Bund angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus treffen viele Unternehmen oder Selbstständigerwerbende hart und führen dazu, dass ihre Einnahmen stärker zurückgehen als die Ausgaben. Je länger diese Situation anhält, desto mehr sind auch die damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet. «Von der heute beschlossenen befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses von 82 auf 80 Prozent für die Steuerjahre 2021 bis 2023 profitieren die ganze steuerzahlende Bevölkerung und die Wirtschaft. Durch die zusätzliche, zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge per 2021 kann ausserdem eine breite Bevölkerungsschicht von den steuerlichen Massnahmen profitieren», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. Für die Steuerjahre 2021 bis 2023 werden die Abzüge nun auf neu teuerungsbereinigt 11 100 Franken (Alleinstehende) bzw. 22 200 Franken (Verheiratete) erhöht. Teil der Vorlage bildet schliesslich auch der Ausbau und die Vereinfachung des Mieterabzugs dauerhaft per 2021. Neu können generell 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10 000 Franken in Abzug gebracht werden. Ziel der heute angenommenen Gesetzesvorlage ist es, die Attraktivität des Zuger Lebens- und Wohnraumes zu erhalten und die Stärke des Wirtschaftsraumes zu sichern.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch