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Bedeutung Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

Definition, Ressourcenausgleich, Härteausgleich, Lastenausgleich, Finanzausgleich

Ressourcenausgleich
Der Bund und die beitragspflichtigen Kantone (Geberkantone) zahlen in den Ressourcenausgleich ein, die beitragsberechtigten Kantone (Nehmerkantone) erhalten eine Ausgleichszahlung daraus. Die Zahlungen werden aufgrund der (potenziell) ausschöpfbaren Steuern eines Kantons berechnet. Die potenziell ausschöpfbaren Steuern eines Kantons zeigen, welche wirtschaftliche Basis dem Kanton zur Bereitstellung staatlicher Güter und Dienstleistungen zur Verfügung steht.

Lastenausgleich
Kantone, welche für die Bereitstellung staatlicher Güter und Dienstleistungen aufgrund von geografisch-topografischen oder sozio-demografischen Gegebenheiten im Vergleich zu den übrigen Kantonen überdurchschnittlich hohe Ausgaben zu tragen haben, werden für diese Sonderlasten mit dem Lastenausgleich entschädigt. Der Lastenausgleich wird allein vom Bund finanziert.

Härteausgleich
Der Härteausgleich besteht nur im Übergang vom alten Finanzausgleich zum neuen Ausgleichssystem. Die Zahlungen aus dem Härteausgleich federn die finanzielle Mehrbelastung einiger Kantone ab, die diese Kantone durch den Systemwechsel erfuhren.

Der nationale Finanzausgleich kurz erklärt (PDF)

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