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Här­te­fall­pro­gramm

Ak­tu­el­ler Stand Här­te­fall­pro­gramm

Zuger Teil­nah­me am Här­te­fall­pro­gramm 2022 - An­mel­de­frist ab­ge­lau­fen.

Die Frist für die Ein­rei­chung von An­trä­gen für das Här­te­fall­pro­gramm 2022 ist am 31. März 2022 ab­ge­lau­fen. Die ein­ge­gan­ge­nen Ge­su­che wur­den in­zwi­schen be­ar­bei­tet und be­ant­wor­tet. Die Aus­zah­lun­gen wur­den aus­ge­löst. Wei­te­re Ge­su­che kön­nen nicht mehr be­han­delt wer­den. Auch kann aus Ka­pa­zi­täts­grün­den keine in­di­vi­du­el­le Kor­re­spon­denz zu die­sem Här­te­fall­pro­gramm ge­führt wer­den.

Soll­te eine neue Corona-​Welle zu er­neu­ten Ein­schrän­kun­gen füh­ren und ein wei­te­res Här­te­fall­pro­gramm nötig ma­chen, wür­den wir an die­ser Stel­le und über die Me­di­en in­for­mie­ren. In­di­vi­du­el­le An­fra­gen wer­den nicht be­ar­bei­tet.

 

In­for­ma­ti­ons­pflicht für ge­spro­che­ne Bei­trä­ge

Die Jah­res­ab­schlüs­se (inkl. Re­vi­si­ons­be­richt) sind bis und mit Ge­schäfts­ab­schluss 2023 ein­zu­rei­chen. Wir neh­men aus­schliess­lich elek­tro­ni­sche Jah­res­ab­schlüs­se ent­ge­gen. Bitte geben Sie im Be­treff Ihre Här­te­fall­num­mer an und sen­den Sie uns die Un­ter­la­gen per E-​Mail an haertefallprogramm@zg.ch. Vie­len Dank!

Weitere Informationen

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