Cash-Management
Die Finanzverwaltung ist zuständig für die Bewirtschaftung der liquiden Mittel des Kantons. Wir setzen auf eine umsichtige Liquiditätsplanung mit dem Grundsatz «Kapitalerhaltung vor Rendite». Die Bewirtschaftung der Geldmittel richtet sich nach der Anlagestrategie des Kantons Zug mit den von der Finanzdirektion festgelegten Richtlinien. Beim Staatsvermögen unterscheiden wir zwischen Geldern der Staatsrechnung und dem Vermögen aus den Separatfonds.
Die Staatseinnahmen werden vorwiegend aus Steuereinnahmen und Gebühren generiert. Diese gilt es sehr zurückhaltend anzulegen, um kein Risiko einzugehen. In der Staatsrechnung sind deshalb ausschliesslich Einlagen auf Kontokorrente und Festgeldanlagen möglich.
Separatfonds sind formell ausgeschiedene, rechtlich nicht verselbständigte Teile des Staatsvermögens mit besonderer Zweckbestimmung. Die Anlagestrategie der Separatfonds lässt, bedingt durch den langfristigen Anlagehorizont, den Kauf von Wertschriften wie Aktien, Obligationen oder Fonds zu. Um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, ist die Risikoverteilung entsprechend vorzunehmen. Die Anlagestrategie bestimmt die Aufteilung der Anlagen primär auf Anlagekategorien und auf Branchen. Sie gibt eine strategische Grösse sowie taktische Bandbreiten vor. Zudem dürfen einzelne Titel oder Schuldner kein Klumpenrisiko darstellen, weshalb innerhalb der Anlagekategorien auf mehrere Titel oder Schuldner diversifiziert wird.