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Fristerstreckung Steuererklärung JP

Generelle Information

Juristische Personen müssen ihre Steuererklärung bis am 30. September einreichen. Die Frist kann bis zum 31. Dezember oder 31. März des Folgejahres erstreckt werden. Diese Fristerstreckungsgesuche werden nicht bestätigt und sind nicht gebührenpflichtig.

Vorbedingung

Sie benötigen die Pers ID, die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.

Bemerkungen

Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. März des Folgejahres hinausgehen, wollen Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Juristische Personen, Postfach, 6301 Zug senden. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 35.–, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.

Weitere Informationen

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