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Einkommen

Informationen zum Thema 'Einkommen'

Bei der Einkommenssteuer unterscheidet man verschiedene Einkommensarten. Dazu gehören Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, Einkommen von Selbständigerwerbenden, Einkommen aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Einkünfte aus Vorsorge und übrige Einkünfte.

  • Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle auf Grund oder im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzugeben und durch einen entsprechenden Lohnausweis der Arbeitgeberfirma zu belegen. In der Steuererklärung muss der Lohn nach Abzug der AHV/IV/EO- und ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen (Beiträge gemäss BVG) sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung eingetragen werden (Nettolohn).
  • Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit umfasst alle Einkünfte aus Handel, Gewerbe, Industrie und freien Berufen, aus Land- und Forstwirtschaft sowie den gewerbsmässigen Handel mit Liegenschaften und Wertschriften usw. Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, hat sein im Bemessungsjahr erzieltes Einkommen in der Regel durch eine unterzeichnete detaillierte Bilanz mit Erfolgsrechnung zu belegen.
  • Als Einkünfte aus beweglichem Vermögen gelten namentlich Zinsen aus Guthaben jeder Art gegenüber Banken, Versicherungen oder Privaten, Dividenden und Gewinne aus Beteiligungen sowie Liquidationsüberschüsse, etc.
  • Zum Einkommen aus unbeweglichem Vermögen (Gebäude sowie Grund und Boden) zählen unter anderem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der Eigenmietwert der vom Eigentümer selbst bewohnten Liegenschaft oder Wohnung sowie die Einkünfte aus einem Baurechtsvertrag.
  • Zu den Einkünften aus Vorsorge zählt man insbesondere AHV-/IV-Renten, Renten aus der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und Renten aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a).
  • Als übrige Einkünfte sind beispielsweise Gewinne aus Lotterien, Sport-Toto und ähnlichen Veranstaltungen steuerbar.

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