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Erlass

Informationen zum Thema 'Erlass'

Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit u.ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie um eine Stundung nachsuchen.

Wird die Bezahlung der Steuern aus den vorgenannten Gründen verunmöglicht, so kann ein teilweiser oder gänzlicher Erlass der definitiven Steuern in Betracht gezogen werden. Es können nur schwerwiegende und begründete Härtefälle berücksichtigt werden. Die eingehend begründeten Gesuche sind an die Steuerverwaltung, Steuererlass, Postfach, 6301 Zug, zu richten.

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