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Fristerstreckung Steuererklärung NP

Generelle Information

Fristerstreckung für natürliche Personen
Die Steuererklärung ist bis am 30. April einzureichen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen innert Frist einzureichen, können Sie das Online-Formular zur Fristverlängerung ausfüllen.

Vorbedingung

Sie benötigen Ihre Pers ID, die auf allen unseren Dokumenten an Sie aufgeführt ist.

Ergebnis

Gesuche um Fristerstreckungen werden generell bis zum 31. Dezember gewährt.

Bemerkungen

Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. Dezember hinausgehen, wollen Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug senden. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 35.–, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.

Weitere Informationen

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