Die Heirat führt dazu, dass die Ehegatten für das ganze Steuerjahr (unabhängig vom Heiratsdatum) gemeinsam besteuert werden. Massgebend ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode. Die Ehegatten haben für die Steuerperiode nur eine (gemeinsame) Steuererklärung einzureichen.