Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Lohnausweis

Informationen zum Thema 'Lohnausweis'

Seit der Steuerperiode 2007 muss das neue Eidgenössische Lohnausweisformular verwendet werden.

Gemäss Artikel 5a der angepassten eidg. Berufskostenverordnung (SR 642.118.1) wird per 1. Januar 2022 der pauschale Privatanteil für die private Benutzung des Geschäftsautos von monatlich 0,8 % auf 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises erhöht. Neu ist in der pauschalen Berechnung des Privatanteils die private Nutzung des Geschäftsautos inklusive Arbeitsweg enthalten. Bitte beachten Sie die neue Wegleitung zum Lohnausweis.

Sämtliche Formulare finden Sie auch auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Ein Programm zur Erstellung der Lohnausweise mit aufgedrucktem Barcode wird durch die SSK zur Verfügung gestellt. Den Link zur Webapplikation finden Sie auf der rechten Seite unter «Direkt zu».

Download

Download
Typ Titel Dokumentart
Lohnausweis SSK Formulare
Lohnausweis SSK Wegleitung

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Direkt zu

eLohnausweis SSK

Fusszeile

Deutsch