Rente
Die Renten aus beruflicher Vorsorge (BVG-Renten / 2. Säule), die seit dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen haben, die Renten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie die AHV- und IV-Renten sind zu 100 % steuerbar. Allerdings bleiben Renten aus beruflicher Vorsorge gemäss BVG, die vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen haben und auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986 bereits bestanden hat, in der Regel auch weiterhin zu 80 % steuerbar.
Leibrenten aus freier Selbstvorsorge (Säule 3b) sind zu 40 % als Einkommen steuerbar. Erwerbsunfähigkeitsrenten aus reinen Risikoversicherungen müssen jedoch zu 100 % als Ersatzeinkommen versteuert werden.
Die ordentlichen und ausserordentlichen Ergänzungsleistungen der AHV und der IV sind steuerfrei.