Schenkung
Informationen zum Thema 'Schenkung' aus steuerlicher Sicht
Der Schenkungssteuer unterliegen Zuwendungen unter Lebenden, mit denen die Empfängerin oder der Empfänger aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.
Zu den steuerbaren Zuwendungen gehören insbesondere Vorempfänge in Anrechnung an die künftige Erbschaft, Schenkungen unter Lebenden an Erbende oder Nichterbende, Zuwendungen zum Zweck der Errichtung einer Stiftung oder an eine bestehende Stiftung.
Zuwendungen von Versicherungsbeträgen, die zu Lebzeiten der Schenkerin oder des Schenkers fällig werden, sind der Schenkungssteuer unterworfen, soweit sie nicht als Einkommen besteuert werden.