Schulden
Informationen zum Thema 'Schulden' aus steuerlicher Sicht
Der Vermögenssteuer unterliegt nicht das Gesamtvermögen, sondern nur das Reinvermögen. Darunter versteht man das Vermögen, das nach den gesetzlich vorgesehenen Abzügen (Schuldenabzug, Sozialabzüge) übrig bleibt. Die Schulden können somit von der Gesamtsumme des Vermögens abgezogen werden. Als abzugsfähige Schulden gelten beispielsweise Hypothekarschulden auf Liegenschaften des Privat- oder Geschäftsvermögens, Schulden aus privaten oder geschäftlichen Darlehen, etc.