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Steuerbefreiung

Informationen zum Thema 'Steuerbefreiung' aus steuerlicher Sicht

Grundsätzlich sind alle natürlichen und juristischen Personen steuerpflichtig. Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen können von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie ausschliesslich und unwiderruflich öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Steuerbefreiungsgesuche sind an die Kantonale Steuerverwaltung Zug, Rechtsabteilung zu richten.

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Typ Titel Dokumentart
Steuerbefreiung Merkblatt

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