Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Zinsen

Zinsen

Grundsatz Verzugszins

Die Verzugszinspflicht beginnt mit Fälligkeitsdatum der ersten Rechnungsstellung (provisorisch oder definitiv). Ist der definitive Rechnungsbetrag tiefer, wird nur auf der zu spät bezahlten Betragsdifferenz ein Verzugszins erhoben. Der Verzugszins tritt auch dann ein, wenn eine Zahlungsvereinbarung oder Einsprache gegen die Veranlagung gemacht wird.

Kantons- und Gemeindesteuern

2005-2014 2015 2016-2019 2020-2023
Verzugszins 2.00% 1.00% 0.00% 4.00%
Vergütungszins 2.00% 1.00% 0.00% 0.00%
Ausgleichszins 2.00% 1.00% 0.00% 0.00%

Direkte Bundessteuer

2012 2013-2016 2017-2021 2022-2023
Verzugszins 3.00% 3.00% 3.00% 4.00%
Rückerstattungszins 3.00% 3.00% 3.00% 4.00%
Vergütungszins für Vorauszahlungen 1.00% 0.25% 0.00% 0.00%

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch