Kinderabzug Zusatz (nur Kantons- und Gemeindesteuern, ab Steuerperiode 2012)https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/steuerbuch-zug/erlaeuterung-zu-a733-sozialabzuege/kinderabzug/kinderabzug-zusatz-nur-kantons-und-gemeindesteuern-ab-steuerperiode-2012https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Stichtag und unterjährige Steuerpflicht
Persönlicher Abzug
Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)
Kinderabzug
Minderjährige Kinder
Volljährige Kinder in Ausbildung
Kinderabzug Zusatz (nur Kantons- und Gemeindesteuern, ab Steuerperiode 2012)
Der Kinderabzug erhöht sich ab der Steuerperiode, in der das Kind das 15. Altersjahr vollendet, um Fr. 6’000.– pro Kind (Steuerperioden 2012 – 2022) bzw. um Fr. 6'200.- pro Kind (Steuerperiode 2023). Vgl. § 33 Abs. 1 Ziff. 2 StG.