Stundung
Informationen zum Thema 'Stundung'
Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit u.ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie ein Gesuch auf Ratenzahlung stellen oder um eine Stundung nachsuchen.
Es gilt zu beachten, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ratenzahlungen das rechtliche Inkasso ausgelöst wird. Der Verzugszins wird sowohl bei Stundungen wie auch bei Ratenzahlungen verrechnet.
Gesuche für Ratenzahlungen und Stundungen sind bei der Abteilung Steuerbezug einzureichen. Die entsprechenden Einzahlungsscheine werden innerhalb einer Woche zugestellt.