Vorsorge
Ziel der Vorsorge ist, dass der Steuerpflichtige die finanziellen Risiken bei Alter, Tod und Invalidität durch Versicherungen oder auf andere Weise absichert. Die Vorsorge basiert auf dem Dreisäulenprinzip.
Die erste Säule ist die staatliche Sozialversicherung (AHV, IV, EO) und sichert die Existenz.
Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge. Sie soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen.
Die dritte Säule entspricht einer individuellen Ergänzung der beiden ersten Säulen und teilt sich auf in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b).
Die Besteuerung der Leistungen aus Vorsorge richtet sich nach folgendem Grundsatz: volle Abzugsfähigkeit der Beiträge, volle Besteuerung der Leistungen. Die Leistungen können entweder in Rentenform oder als Kapitalleistungen ausbezahlt werden, wenn ein Vorsorgefall (Alter, Tod, Invalidität) eintritt.