Wegzug
Wohnsitzwechsel
Bei einem Wohnsitzwechsel in der Schweiz haben die Steuerpflichtigen die Steuern für das ganze Jahr in demjenigen Kanton zu bezahlen, in welchem sie am Ende des Jahres wohnen.
Der frühere Wohnsitzkanton erhält nichts mehr und bereits bezahlte Steuern müssen zurückbezahlt werden. Eine Steuerteilung findet nur statt, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse (Liegenschaftsbesitz, selbständige Erwerbstätigkeit o.ä.) in mehreren Kantonen eine Steuerpflicht besteht.
Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen werden aber immer dort besteuert, wo sie anfallen.
Wegzug ins Ausland
Sofern der Wegzug ins Ausland nach dem 1. Januar stattfindet, sind die bis zum Wegzug aus dem Kanton Zug erzielten Einkünfte und Abzüge sowie das Vermögen per Wegzugsdatum zu deklarieren. Zur Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes werden die regelmässigen Einkünfte und Abzüge auf einen Jahreswert umgerechnet.
Unter eTax.zug finden Sie die Möglichkeit, eine unterjährige Veranlagung ab 01.01. bis zum Wegzugsdatum ins Ausland auszufüllen. Diese finden Sie, indem Sie die eTax-Version des Jahres vor dem Wegzug ins Ausland starten resp. installieren und das Icon "Beendigung …." auswählen.
Download
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Vollmacht bei Wegzug de | Formulare | |
Vollmacht bei Wegzug en | Formulare |