Wertschriften
Wertschriften, die an der Börse gehandelt werden, bezeichnet man als kotierte Wertpapiere. Sie werden zu ihrem Kurswert, der als Verkehrswert gilt, besteuert.
Wertschriften, die nicht offiziell an der Börse gehandelt werden und daher keinen Börsenwert aufweisen, werden als nicht kotierte Wertpapiere bezeichnet. Massgebend ist in diesen Fällen grundsätzlich der Verkehrswert dieser Wertpapiere, der nach bestimmten Kriterien zu bewerten ist.
Handelt es sich um Beteiligungsrechte wie zum Beispiel Aktien, so ist der Ertrags- und Substanzwert des Unternehmens angemessen zu berücksichtigen. Für die Bewertung von Wertpapieren für steuerliche Zwecke wird die schweizweit anerkannte von der schweizerischen Steuerkonferenz herausgegebene «Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer» (Kreisschreiben 28 - vom 21. August 2006) herangezogen.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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