Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Wochenaufenthalter

Informationen zum Thema 'Wochenaufenthalter' aus steuerlicher Sicht

Personen, die an den Arbeitstagen aus Distanzgründen (ab ca. 60 km pro Weg) am Arbeitsort bleiben und dort übernachten, jedoch regelmässig über das Wochenende an den steuerlichen Wohnsitz zurückkehren, gelten als so genannte Wochenaufenthalter.

Grundsätzlich können in diesem Fall die beruflich notwendigen Mehrkosten für Unterkunft, Fahrkosten und auswärtige Verpflegung abgezogen werden.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch