Wochenaufenthalter
Informationen zum Thema 'Wochenaufenthalter' aus steuerlicher Sicht
Personen, die an den Arbeitstagen aus Distanzgründen (ab ca. 60 km pro Weg) am Arbeitsort bleiben und dort übernachten, jedoch regelmässig über das Wochenende an den steuerlichen Wohnsitz zurückkehren, gelten als so genannte Wochenaufenthalter.
Grundsätzlich können in diesem Fall die beruflich notwendigen Mehrkosten für Unterkunft, Fahrkosten und auswärtige Verpflegung abgezogen werden.