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  • Kann ich meine Steu­er­schuld auf­tei­len und nur einen be­stimm­ten Be­trag in Kryp­to­wäh­rung be­zah­len?
04.02.2021

Kann ich meine Steu­er­schuld auf­tei­len und nur einen be­stimm­ten Be­trag in Kryp­to­wäh­rung be­zah­len?

04.02.2021
Kann ich meine Steu­er­schuld auf­tei­len und nur einen be­stimm­ten Be­trag in Kryp­to­wäh­rung be­zah­len?

So­fern Sie Ihre Steu­er­rech­nung in Raten er­hal­ten, kön­nen Sie für jeden Ra­ten­be­trag se­pa­rat ent­schei­den, ob Sie die­sen mit Kryp­to­wäh­run­gen oder in Schwei­zer Fran­ken be­zah­len möch­ten. Tei­len Sie der Steu­er­ver­wal­tung per E-​Mail mit, wel­che Rate Sie mit Kryp­to­wäh­run­gen be­glei­chen möch­ten. 

Er­hal­ten Sie eine Rech­nung für Ihre ge­sam­te Steu­er­schuld, kön­nen Sie diese nicht teil­wei­se mit Schwei­zer Fran­ken und teil­wei­se mit Kryp­to­wäh­run­gen be­glei­chen. Ent­schei­den Sie sich für eine Zah­lung in Kryp­to­wäh­rung, so ist die Steu­er­rech­nung ge­samt­haft mit Kryp­to­wäh­run­gen zu be­glei­chen.

Bitte ach­ten Sie dar­auf, dass der auf dem Dis­play an­ge­zeig­te Be­trag in Schwei­zer Fran­ken dem ge­nau­en Be­trag der Steu­er­rech­nung ent­spricht, wel­che Sie mit Kryp­to­wäh­run­gen be­glei­chen wol­len (ge­samt­haft oder ein­zel­ne Rate). Wird der QR-​Code ge­scannt, so wird au­to­ma­tisch die auf der Steu­er­rech­nung auf­ge­führ­te Steu­er­schuld in Ihrer App zur Be­stä­ti­gung an­ge­zeigt.

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