Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
04.02.2021

Wer kann seine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

04.02.2021
Wer kann seine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, können ihre Steuern, die von der kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt werden, mit Kryptowährungen bezahlen. Dies beinhaltet die Einkommens- und Vermögenssteuer von natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer von juristischen Personen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Ebenfalls mit Kryptowährungen zahlbar sind Quellensteuern auf dem Einkommen sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch