Zuwendung
Informationen zum Thema 'Zuwendung' aus steuerlicher Sicht
Freiwillige Geldleistungen und übrige Vermögenswerte an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, können abgezogen werden.
Die Zuwendungen müssen im Steuerjahr mindestens Fr. 100.00 erreichen. Die grösstmögliche Vergabung beträgt 20 Prozent des Reineinkommens.
Im gleichen Umfang abzugsfähig sind entsprechende freiwillige Leistungen an Bund, Kantone und Gemeinden und ihren Anstalten.