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Zuzug

Informationen zum Thema 'Zuzug'

Wohnsitzwechsel

Bei einem Wohnsitzwechsel in der Schweiz haben die Steuerpflichtigen die Steuern für das ganze Jahr in demjenigen Kanton zu bezahlen, in welchem sie am Ende des Jahres wohnen.

Der frühere Wohnsitzkanton erhält nichts mehr und bereits bezahlte Steuern müssen zurückbezahlt werden. Eine Steuerteilung findet nur statt, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse (Liegenschaftsbesitz, selbständige Erwerbstätigkeit o.ä.) in mehreren Kantonen eine Steuerpflicht besteht.

Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen werden aber immer dort besteuert, wo sie anfallen.

Zuzug aus dem Ausland

Sofern der Zuzug vom Ausland nach dem 1. Januar stattfindet, sind die seit dem Zuzug in den Kanton Zug erzielten Einkünfte und Abzüge sowie das Vermögen per 31. Dezember zu deklarieren. Zur Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes werden die regelmässigen Einkünfte und Abzüge auf einen Jahreswert umgerechnet.

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