Bürgerrecht für Schweizer
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können das Hünenberger Bürgerrecht erwerben, wenn sie mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gewohnt haben, wovon das letzte Jahr ununterbrochen in Hünenberg.
Kinder
Die unmündigen Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen. Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.
Bisherige/s Bürgerrecht/e
Jeder Kanton verfügt über ein eigenes kantonales Bürgerrechtsgesetz. Ob Sie bei der Einbürgerung in Hünenberg Ihr bisheriges Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht verlieren oder behalten, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die kantonalen Behörden Ihres bisherigen Heimatortes.
Kosten
Die Bürgergemeinde Hünenberg erhebt eine Gebühr von 200 Franken, unabhängig davon ob es sich um eine Einzelperson oder eine Familie handelt.
Die Direktion des Innern des Kantons Zug verlangt zusätzlich Gebühren für Personen, die bisher nicht das Zuger Kantonsbürgerrecht inne hatten.
Verfahren: 1.Gesuch anfordern

Fordern Sie bei der Bürgerkanzlei das Gesuch für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern an. Sie erhalten das Gesuch im Doppel plus die Rechnung für die Gebühr von 200 Franken, die vor Behandlung des Gesuches einbezahlt sein müssen.
2. Einreichen des Gesuches

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuch im Doppel zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Bürgerkanzlei ein:
- Familienausweis bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen;
- Partnerschaftsausweis bei Personen in eingetragener Partnerschaft;
- Personenstandausweis bei Ledigen;
- aktuelle Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle Hünenberg);
- kurzer Lebenslauf:
- aktuelles Foto (wird nur für interne Zwecke verwendet);
- aktuelles Arbeitszeugnis oder aktuelle Arbeitsbestätigung für Berufstätige im Angestelltenverhältnis;
- für selbständig Erwerbende die Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten zwei Jahre oder im Fall des Fehlens einer kaufmännischen Buchhaltung Aufstellungen über Aktiven und Passiven, Einnahmen, Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen während der letzten zwei Jahre;
- aktueller Auszug aus dem Steuerregister sowie Nachweis über bezahlte Steuern (erhältlich beim kantonalen Steueramt);
- aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (erhältlich beim Betreibungsamt Hünenberg);
- aktueller Auszug aus dem Strafregister (entweder am Postschalter oder online bestellbar);
- Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung.
Der Bürgerrat kann im Einzelfall weitere sachdienliche Unterlagen einfordern.
3. Behandlung Ihres Gesuches

Haben Sie die Einbürgerungsgebühr bezahlt, wird der Bürgerrat Ihr Gesuch an seiner nächsten Sitzung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen behandeln. Sie werden über den Entscheid schriftlich benachrichtigt.
Ihr Gesuch wird anschliessend an den Regierungsrat weitergeleitet, der Ihnen das Kantonsbürgerrecht erteilt, sollten Sie dieses noch nicht haben. Dazu wird der Kanton Ihnen vorab aber auch Gebühren in Rechnung stellen.