Bürgerrecht
Die Bürgergemeinde ist zuständig für das Bürgerrecht der Gemeinde Hünenberg.
            
          Das Hünenberger Bürgerrecht
            
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        Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinde gehört die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes. Je nachdem, ob Sie Schweizer/in oder Ausländer/in sind, dauert das Verfahren zwischen zwei Monaten bis 1.5 Jahre.
Der Bürgerrat prüft, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Einbürgerung gegeben sind. Diese sind:
- Vertrautheit mit den örtlichen Lebensgewohnheiten
 - Kenntnisse der mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten und der Wille, diese auch zu beachten
 - geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse
 - Förderung und Unterstützung des Ehegatten bei der Integration
 
Anforderungen für Schweizer Bürger/innen
Anforderungen für ausländische Bürger/innen