Der Begriff Ortsplanung(-revision)

Die Ortsplanung stellt die Weichen für die künftige räumliche Entwicklung von Hünenberg. Sie definiert das Siedlungsgebiet und dessen Qualitäten, die künftigen Nutzungen und den Freiraum. Technisch legt sie insbesondere fest, wo, was, wie hoch gebaut werden darf. Sie bestimmt aber auch, wo nicht gebaut werden darf und wo Freiräume geschützt werden sollen. Damit werden planerische Grundvoraussetzungen für eine qualitätsvolle Entwicklung und für eine spätere Realisierung von Bauvorhaben geschaffen. Die Ortsplanung besteht aus der Richtplanung (kommunaler Richtplan) und der Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung). Der Zonenplan und die Bauordnung sind grundeigentümerverbindlich. Der Richtplan ist behördenverbindlich.
Ortsplanungsrevision
Eine Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung erfolgt etwa alle 15 Jahre. Die letzte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hünenberg wurde im Jahr 2005 vom Kanton genehmigt. Dazwischen gab es mehrere Teilrevisionen und die übergeordnete Gesetzgebung sowie die räumlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben geändert. Dies verlangt eine Überprüfung der Instrumente der Richt- und Nutzungsplanung (kommunaler Richtplan, Zonenplan und Bauordnung) und eine Anpassung an die zukünftigen Gegebenheiten.