Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird durch den Verkauf einer Liegenschaft ausgelöst. Die Gemeinde Hünenberg arbeitet im Bereich der Grundstückgewinnsteueradministration mit der Gemeinde Cham zusammen. Die Kontaktperson bei Fragen im Zusammenhang mit Grundstückgewinnsteuern ist Thomas Pfister.
Für die definitive Veranlagung sind vorberatend die Grundstückgewinnsteuerkommission Hünenberg und schlussendlich der Gemeinderat Hünenberg als Veranlagungsbehörde verantwortlich.
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Typ | Titel |
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Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer |