Ziel
Ferienplanung/Kompensation Arbeitszeitsaldo (AZS)
Freitage (Ferien, Kompensation von Arbeitszeitsaldo, bezahlter Urlaub) müssen im Voraus mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Die Vorgesetzten führen eine Planung der Freitage, welche im Zweifelsfall massgebend ist. Die Mitarbeitenden können zu jeder Zeit einen Auszug aus der Planung der Freitage verlangen.
Bei der Erfassung von Freitagen ist zu beachten, dass der Ferienbezug in jedem Fall vor einer allfälligen Kompensation des Arbeitszeitsaldos erfolgt, da Ferien gemäss Art. 19 Abs. 5 der Arbeitszeitverordnung bis Ende Dezember des Jahres, für welche sie gewährt wurden, zu beziehen sind.
Bei einem Ferienüberhang Ende Jahr wird geprüft, ob der Ferienbezug vor einer Kompensation des Arbeitszeitsaldos erfolgte. Sollte dies nicht eingehalten worden sein, ist die Arbeits-zeiterfassung durch die betreffenden Mitarbeitenden zu korrigieren.