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Fe­ri­en­pla­nung/Kom­pen­sa­ti­on Ar­beits­zeitsal­do (AZS)

Frei­ta­ge (Fe­ri­en, Kom­pen­sa­ti­on von Ar­beits­zeitsal­do, be­zahl­ter Ur­laub) müs­sen im Vor­aus mit dem Vor­ge­setz­ten ab­ge­spro­chen wer­den. Die Vor­ge­setz­ten füh­ren eine Pla­nung der Frei­ta­ge, wel­che im Zwei­fels­fall mass­ge­bend ist. Die Mit­ar­bei­ten­den kön­nen zu jeder Zeit einen Aus­zug aus der Pla­nung der Frei­ta­ge ver­lan­gen.

Bei der Er­fas­sung von Frei­ta­gen ist zu be­ach­ten, dass der Fe­ri­en­be­zug in jedem Fall vor einer all­fäl­li­gen Kom­pen­sa­ti­on des Ar­beits­zeitsal­dos er­folgt, da Fe­ri­en ge­mäss Art. 19 Abs. 5 der Ar­beits­zeit­ver­ord­nung bis Ende De­zem­ber des Jah­res, für wel­che sie ge­währt wur­den, zu be­zie­hen sind.

Bei einem Fe­ri­en­über­hang Ende Jahr wird ge­prüft, ob der Fe­ri­en­be­zug vor einer Kom­pen­sa­ti­on des Ar­beits­zeitsal­dos er­folg­te. Soll­te dies nicht ein­ge­hal­ten wor­den sein, ist die Arbeits-​zeiterfassung durch die be­tref­fen­den Mit­ar­bei­ten­den zu kor­ri­gie­ren.

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