Ziel
Die Zeit- und Leistungserfassung soll dazu dienen, die wesentlichen Arbeitstätigkeiten aller Mitarbeitenden über eine längere Zeitperiode stetig zu erfassen. Daraus sollen Erkenntnisse betreffend Arbeitsbelastung, Arbeitseffizienz und Absenzenhäufigkeit abgeleitet werden kön-nen. Die untenstehenden Vorgaben und Richtlinien werden ab 1. April 2015 umgesetzt.
Dieser Leitfaden gilt für die Mitarbeitenden der Verwaltung, welche ihre Arbeitszeit im Siaxma erfassen. Die Punkte 2 und 3 gelten für alle Mitarbeitenden der Verwaltung. Die Lehrpersonen erfassen ihre Arbeitszeit freiwillig. Hierfür steht Ihnen eine Vorlage des Rektorats zur Verfügung.
Bei der Leistungserfassung wird grundsätzlich zwischen abteilungsübergreifenden und produktbezogenen Leistungen innerhalb der Abteilungen unterschieden. Der grösste Teil der geleisteten Arbeitszeit sollte unter den produktbezogenen Leistungen der Abteilung verbucht werden.
Tätigkeiten wie Sitzungen oder Ablage/Archivierung sowie bilaterale Absprachen zwischen den Teammitgliedern werden unter den produktbezogenen Tätigkeiten verbucht.