Die Zeit- und Leistungserfassung soll dazu dienen, die wesentlichen Arbeitstätigkeiten aller Mitarbeitenden über eine längere Zeitperiode stetig zu erfassen. Daraus sollen Erkenntnisse betreffend Arbeitsbelastung, Arbeitseffizienz und Absenzenhäufigkeit abgeleitet werden kön-nen. Die untenstehenden Vorgaben und Richtlinien werden ab 1. April 2015 umgesetzt.
Dieser Leitfaden gilt für die Mitarbeitenden der Verwaltung, welche ihre Arbeitszeit im Siaxma erfassen. Die Punkte 2 und 3 gelten für alle Mitarbeitenden der Verwaltung. Die Lehrpersonen erfassen ihre Arbeitszeit freiwillig. Hierfür steht Ihnen eine Vorlage des Rektorats zur Verfügung.
Bei der Leistungserfassung wird grundsätzlich zwischen abteilungsübergreifenden und produktbezogenen Leistungen innerhalb der Abteilungen unterschieden. Der grösste Teil der geleisteten Arbeitszeit sollte unter den produktbezogenen Leistungen der Abteilung verbucht werden.
Tätigkeiten wie Sitzungen oder Ablage/Archivierung sowie bilaterale Absprachen zwischen den Teammitgliedern werden unter den produktbezogenen Tätigkeiten verbucht.
Freitage (Ferien, Kompensation von Arbeitszeitsaldo, bezahlter Urlaub) müssen im Voraus mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Die Vorgesetzten führen eine Planung der Freitage, welche im Zweifelsfall massgebend ist. Die Mitarbeitenden können zu jeder Zeit einen Auszug aus der Planung der Freitage verlangen.
Bei der Erfassung von Freitagen ist zu beachten, dass der Ferienbezug in jedem Fall vor einer allfälligen Kompensation des Arbeitszeitsaldos erfolgt, da Ferien gemäss Art. 19 Abs. 5 der Arbeitszeitverordnung bis Ende Dezember des Jahres, für welche sie gewährt wurden, zu beziehen sind.
Bei einem Ferienüberhang Ende Jahr wird geprüft, ob der Ferienbezug vor einer Kompensation des Arbeitszeitsaldos erfolgte. Sollte dies nicht eingehalten worden sein, ist die Arbeits-zeiterfassung durch die betreffenden Mitarbeitenden zu korrigieren.