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Rechts­vor­schlag

Rechts­vor­schlag

Vor­ge­hen bei Rechts­vor­schlag

Eine Schuld­an­er­ken­nung ist die Be­stä­ti­gung des Schuld­ners, dass eine For­de­rung gegen ihn zu Recht be­steht. Diese er­mög­licht, dass der Gläu­bi­ger im Rechts­öff­nungs­ver­fah­ren eine pro­vi­so­ri­sche Rechts­öff­nung er­hält.

Haben Sie keine Schuld­an­er­ken­nung? Dann haben Sie beim Friedensrichter der Gemeinde Risch um An­set­zung einer Frie­dens­rich­ter­ver­hand­lung nach­zu­su­chen (Zi­vil­kla­ge).

Haben Sie eine un­ter­schrie­be­ne Schuld­an­er­ken­nung? Dann kön­nen Sie di­rekt beim Kantonsgericht Zug die pro­vi­so­ri­sche Rechts­er­öff­nung be­an­tra­gen (Rechts­öff­nungs­be­geh­ren).

 

Weitere Informationen

Kan­tons­ge­richt

Kanonts­ge­richt Te­le­fon +41 41 728 52 00

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