Rechtliches
Rechtliche Informationen zu JOBO
Das Mindestalter für Jugendliche, die eine Arbeit ausüben, beträgt 13 Jahre.
Es dürfen nur leichte und keine gefährlichen Arbeiten verrichtet werden.
Während der Schulzeit beträgt die Höchstarbeitszeit für Jugendliche ab 13 Jahren drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche.
Während den Ferien sind es acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
Die Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der teilnehmenden Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten. Mit der unterschriebenen Einverständniserklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten dies verbindlich.
JoBo vermittelt keine Jugendlichen ohne unterschriebene Einverständniserklärung.
Die Jobanbietenden sind verpflichtet, die Jugendlichen ausreichend und angemessen zu informieren und anzuleiten. Vor allem in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Auch die Erziehungsberechtigten müssen über mögliche Gefahren informiert werden.
Das Arbeitsverhältnis entsteht zwischen den Jugendlichen und den Jobanbietenden.
JoBo vermittelt nur das Arbeitsverhältnis und übernimmt keinerlei Haftung.