Umwelt und Energie
Neue Energie- und Klimaförderrichtlinie ab 01.01.2023
Ab 1. Januar 2023 gilt die neue Richtlinie zur Förderung von Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima.
Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:
- Neu gefördert werden: Anschluss an öffentlichen Wärmeverbund, Studien zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, Entsiegelung, spezielles Engagement zum Zweck der Richtlinie
- Photovoltaik- und solarthermische Anlagen werden nach wie vor gefördert, Förderbeiträge wurden angepasst
- Neu ist eine Mehrfachförderung möglich
- Nicht mehr gefördert werden: andere Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien zur Beheizung und Wassererwärmung, Holzfeuerungen, Wärmepumpen
Die Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen an: Gemeinde Steinhausen, Bau und Umwelt, Energie- und Umweltkommission, Bahnhofstrasse 3, Postfach 164, 6312 Steinhausen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Gesuchsformular Energie- und Klimaförderrichtlinie | 14.12.2022 | |
Richtlinie zur Förderung von Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima | 13.04.2023 |
Förderprogramm Energie
Energie sinnvoll nutzen und Luftverschmutzung vermindern sollen in der Gemeinde Steinhausen keine leeren Schlagworte sein. Die Gemeinde Steinhausen verfügt deshalb über ein Förderprogramm Energie und budgetiert jedes Jahr einen Betrag für die Förderung von Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima.
Weitere Veränderungen im Energiebereich werden im Förderprogramm einbezogen. Berücksichtigt werden auch die Fortschritte der verschiedenen Technologien auch bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit.
Impulsberatungen erneuerbar heizen schweizweit kostenlos
Impulsberatungen für den Heizungsersatz werden vom Bund gefördert, seit 1. April 2022. Informationen zum Impulsprogramm vom Bund erhalten Sie unter www.erneuerbarheizen.ch und Telefonnummer 0848 444 444.
Erneuerung Heizung und Gebäudehülle
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Energieerzeugungsanlagen zu fördern, welche in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, das bezüglich der Gebäudehülle einen guten Standard aufweist. Da der Ersatz der Heizung (oder Warmwasseranlage) und die Erneuerung der Gebäudehülle jedoch oftmals nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, schliessen die neuen Bestimmungen im Sinne der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) einen grossen Teil der Energieerzeugungsanlagen von der Förderung aus, nicht gleichzeitig der Gesamtenergieverbrauch dem gesetzlichen Standard entspricht.
Deshalb ist eine Regelung anzustreben, welche den Einbau von geförderten Anlagen in Gebäuden mit einem sehr hohen Energieverbrauch verhindert, die Limite aber nicht so hoch ansetzt, dass lediglich eine geringe Anzahl Objekte für die Förderung in Frage kommen.
Seit 1. Januar 2022 fördert das Gebäudeprogramm des Kanton Zug NEU den Heizungsersatz
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug auch Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen leistet. So lange dieses kantonale Förderprogramm besteht, fördert die Gemeinde Steinhausen den Heizungsersatz nicht. Bitte reichen Sie neue Anträge bezüglich Heizungsersatz beim Kantonalen Förderprogramm ein. Weitere Infos bzgl. Heizungsersatz Kanton Zug
Energieberatung
Die Energieberatung ist für Einwohnerinnen und Einwohner und Objekte mit Standort im Kanton Zug kostenlos und bietet die folgenden Dienstleitungen an
• Vorgehensberatung bei einem Neubau, einem Umbau oder bei der Erneuerung der Heizanlage
• Auskünfte zum Energieverbrauch (Heizung, Elektrizität) oder zu der Nutzung von erneuerbaren Energien
Die Energieberatungsstelle wird vom Verein Energienetz Zug unter dem Auftrag der Gemeinde Steinhausen geführt.
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Gültig bis 31.12.2022: Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger | 02.04.2015 | 55.2 KB | |
Merkblatt Ausnahmebewilligungen nicht kondensierende Heizkessel | 17.02.2016 | 33.2 KB | |
Ausnahmebewilligungen für nicht kondensierende Heizkessel | 08.03.2021 | 97.3 KB | |
Energieleitbild der Gemeinde Steinhausen | 18.11.2021 | 249.5 KB | |
Gültig bis 31.12.2022: Gesuch um Förderbeitrag Gemeinde | 14.12.2022 | 81.2 KB |