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Erholungskonzept Steinhauser Wälder

Erholungskonzept Steinhauser Wälder

Die Gemeinde Steinhausen hat gestützt auf den kantonalen Waldentwicklungsplan (WEP, 2012) ein Erholungskonzept für die Steinhauser Wälder ausgearbeitet. In enger Zusammenarbeit mit der Waldgenossenschaft Steinhausen, als Hauptgrundeigentümerin der Steinhauser Wälder, dem Förster sowie je einer Vertretung des kantonalen Amtes für Wald und Wild und dem Bundesamt für Umwelt wurde das Konzept 2017 erarbeitet und im April 2018 durch das Amt für Wald und Wild des Kantons Zug genehmigt. Begleitet wurde dieser Prozess durch das Büro Naturkonzept AG.

Typ Titel Bearbeitet
Erholungskonzept Steinhauser Wälder 26.01.2023

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