Alkohol- und Tabaktestkäufe: Grosse Mehrheit hält Vorschriften ein

Die Gemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Menzingen und Neuheim haben in Kooperation mit dem Amt für Gesundheit und dem Blauen Kreuz in den letzten acht Monaten Testkäufe im Bereich Alkohol und Tabak durchgeführt. Mit diesem Mittel wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfasst und das Verkaufspersonal sensibilisiert. Die Ergebnisse der Testkäufe sind zufriedenstellend: Die Zahlen der Fehlverkäufe im Alkoholbereich liegen leicht unter dem nationalen Durchschnitt, im Tabakbereich liegen sie genau auf der Höhe des nationalen Durchschnittes.
Gemäss Gesetzgebung dürfen keine Alkoholprodukte an unter 16-Jährige und keine Tabakwaren und Spirituosen an unter 18-Jährige abgegeben werden. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen sind Testkäufe ein gutes Instrument. Die Testkäufe haben keine strafrechtlichen Konsequenzen zur Folge. Alle kontrollierten Verkaufsstellen werden jedoch nach erfolgtem Testkauf mündlich und schriftlich über das Ergebnis informiert. Dadurch dienen die Testkäufe der Sensibilisierung des Verkaufspersonals zur Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf alkoholischer Getränke und Tabakwaren. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak für Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren so weit wie möglich einzuschränken. Um den Effekt der Testkäufe zu überprüfen, werden diese jeweils in zwei Serien durchgeführt.
Kaum Fehlverkäufe von Alkohol
Bei den 26 durchgeführten Alkoholtestkäufen gab es in der ersten Testserie lediglich 4 Fehlverkäufe (17 %). Alle fehlbaren Verkaufsstellen haben in der zweiten Serie keinen Alkohol mehr verkauft. 83 % der getesteten Verkaufsstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen von Beginn an eingehalten. Im Vergleich zu den national durchgeführten Alkoholtestkäufen des Blauen Kreuzes, mit einer Fehlverkaufsquote von 26 %, haben die fünf Gemeinden im Kanton Zug deutlich besser abgeschnitten.
Tabakfehlverkäufe im nationalen Mittel
Bei den Tabakfehlkäufen liegen die fünf Zuger Gemeinden genau auf der Höhe des nationalen Durchschnitts: bei 19 %. Von den 25 getesteten Verkaufsstellen kam es bei 3 Stellen zu Fehlverkäufen, 81 % der getesteten Verkaufsstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Auch hier haben alle fehlbaren Verkaufsstellen in der zweiten Serie keine Tabakprodukte mehr verkauft.
Testkäufe als Mittel zur Sensibilisierung
Regelmässige Testkäufe sind ein Mittel zur Sensibilisierung und Durchsetzung des gesetzlichen Jugendschutzes von Tabak und Alkohol. Es soll selbstverständlich werden, dass nach dem Ausweis gefragt wird, wenn junge Menschen Alkohol oder Tabakwaren kaufen wollen. Es ist erfreulich, dass die meisten Verkaufsstellen dieses Vorgehen bereits heute praktizieren und so einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten. Die fehlbaren Verkaufsstellen sind nun gefordert, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu instruieren und konsequente Ausweiskontrollen durchzuführen. Dazu erhalten alle getesteten Verkaufsstellen Informationen und Tipps dazu, wie ein erfolgreicher Jugendschutz erreicht werden kann.
Weitere Informationen
Die Fachstelle Kinder- und Jugendgesundheit des kantonalen Amts für Gesundheit steht für Beratung, Schulung und Information von Verkaufsstellen, Veranstalter und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Auf der Webseite www.jugendschutz-zentral.ch findet man alle Informationen und Unterstützungsangebote zum Jugendschutz Alkohol und Tabak: hilfreiche Informationen, um einen gelungenen Event zu organisieren, sowie kantonale Gesetze, aktuelle Angebote, nützliche Downloads, die kostenlose Onlineschulung jalk.ch für das Personal, Hilfsmittel und kostenloses Material zum Bestellen.
Bildmaterial Blaues Kreuz, Zürich
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
MM 19_Testkäufe Bild 1.jpg | 24.09.2019 | |
MM 19_Testkäufe Bild 2.jpg | 24.09.2019 | |
MM 19_Testkäufe.pdf | 24.09.2019 |