Alkohol- und Tabakverkauf: Onlineplattform unterstützt Veranstalter, Gastro- und Detailhandelsbetriebe bei der Umsetzung des Jugendschutzes
Die Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von Bier und Wein sowie Spirituosen an Jugendliche und junge Erwachsene. In der Praxis wird dieses Verbot jedoch oft nicht eingehalten. Die Onlineplattform www.jugendschutz-zentral.ch soll Zuger Betriebe und Veranstalter bei der Durchsetzung des Jugendschutzes noch besser unterstützen.
Die Bestimmungen sind eigentlich klar: Bier und Wein dürfen an unter 16-Jährige nicht verkauft werden, ebenso Spirituosen an unter 18-Jährige. Dennoch konnten Jugendliche im Jahr 2016 in jedem zehnten Betrieb in der Stadt Zug Alkohol erwerben. Das zeigen die Ergebnisse mehrerer Testkäufe im Auftrag der Stadt Zug. Auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung führte Testkäufe durch: Am Zuger Seefest 2016 wurde bei 10 von 16 Tests unerlaubt Alkohol an Jugendliche verkauft. Die gesamtschweizerische Statistik 2015 der Alkoholtestkäufe im Auftrag der Alkoholverwaltung bestätigt mehrere Trends:
- Die höchsten Alkoholverkaufsraten weisen Bars (52,1 Prozent) und temporäre Verkaufsstellen an Veranstaltungen und Festen auf (45,4 Prozent); die tiefsten Raten sind bei den Tankstellenshops zu finden (18,8 Prozent).
- Jugendliche haben abends leichter Zugang zu alkoholischen Getränken als tagsüber: Abends gelingt einer von drei, tagsüber nur einer von vier Kauf-Versuchen.
- Regelmässig getestete Verkaufsstellen weisen deutlich tiefere Verkaufsraten (25,6 Prozent) auf als solche, die zum ersten Mal oder nur sporadisch getestet wurden (39,9 Prozent).
Zug kooperiert mit Zentralschweizer Kantonen
Um das Unterstützungsangebot für Veranstalter, Gastrobetriebe und den Detailhandel im Bereich Jugendschutz zu optimieren, nutzt der Kanton Zug Synergien. Er hat sich auf Anfang 2017 der Zentralschweizer Jugendschutzplattform www.jugendschutz-zentral.ch der Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri angeschlossen.
Auf dieser Seite findet man viele hilfreiche Informationen, um einen gelungenen Event zu organisieren, sowie kantonale Gesetze, aktuelle Angebote, nützliche Downloads und die direkte Verlinkung zur kostenlosen, kantonalen Onlineschulung für das Personal. Auch Hilfsmittel und Material kann man neu direkt online bestellen.
Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des Amtes für Gesundheit des Kantons Zug unterstützt, schult und berät Gemeinden, Veranstalter, Gastro- und Detailhandelsbetriebe weiterhin bei der Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen zu Alkohol und Tabak.
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Verkaufspersonal gezielt unterstützen
Die neue Online-Plattform www.jalk.ch des Bundes ermöglicht eine kostenlose Schulung des Verkaufspersonals in den Bereichen Gastronomie und Detailhandel, welche den spezifischen Gesetzen der einzelnen Kantone hinsichtlich des Ausschanks und Verkaufs von Alkohol Rechnung trägt. Die Teilnehmenden setzen sich mit möglichen Situationen in der Praxis auseinander und werden für Fragen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum von Jugendlichen sensibilisiert.
Die Online-Schulung ist eine zusätzliche, sehr hilfreiche und unkomplizierte Massnahme für das Verkaufspersonal, um die erfolgreiche Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes zu gewährleisten.
Amt für Gesundheit
Typ | Titel | Bearbeitet |
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MM_1Gesundheitsdirektion AFG Jugendschutz-zentral (10.1.17) | 10.01.2017 |